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» Lehre / Blockpraktikum / PJ » Antrag auf Fahrtkosten
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Fahrtkostenerstattung 

Alle Studierende, die das Blockpraktikum Allgemeinmedizin absolvieren bekommen bei Abgabe eines Originaltickets von der Universität Kosten bis zur  Höhe eines tagesflexiblen Monatstickets (47 €) rückerstattet. Bitte den Antrag mit Originalmonats- , Wochen- oder Semesterticket einreichen.

Wer darüber hinaus noch weitere Fahrtkosten zu entrichten hatte, kann über den Lehrbereich einen Zuschuss zurückerstattet bekommen. Hierfür bitte nur Originalbelege einreichen.

Bitte beachten: Erstattet werden Zusatzkosten höchstens bis zur Höhe eines  Regio-Monats-Schüler-Anschlusstickets der entsprechenden Region

Ein Kilometergeldzuschuss kann nur ab Semesterticketgrenze erstattet werden (Ausnahme: Vogtsburg) und nur bis zur Höhe der entsprechenden Schülertickets.

Die Bezuschussung der zusätzlichen Fahrtkosten kann für bis zu 10 Hin- und Rückfahrten (oder wenn günstiger Wochen-/Monatstickets), bei Übernachtungsmöglichkeit 3 Hin- und Rückfahrten beantragt werden.

Einen Antrag auf Fahrkostenerstattung können Sie HIER  stellen.

 !!!!!!!!!!!!!!!!!  SPÄTESTENS zum Ende des jeweiligen Semesters (Ende Okt./Mrz.), im Wintersemester spätestens bis 27. März !!!!!!!!!!!!  Danach keine Erstattung mehr möglich!

unterer Abschluss
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