



Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Schwerpunkte der Betriebsärztlichen Tätigkeit am Universitätsklinikum sind u.a.:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Impfsprechstunde
- Mutterschutz
- Kanülenstichverletzungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Teilnahme an Sitzungen
- Erste-Hilfe-Kurse
- Sozialmedizinische Beratung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
- Weitere Schwerpunkte (nur im Intranet verfügbar! )
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aufgrund arbeitsplatzspezifischer Gefährdungen, z.B. Infektionsgefahr, Hauterkrankungen, Gefahrstoffexposition, Bildschirmarbeit, Fahr- und Steuertätigkeit, Lärmarbeit, Atemschutz, Begasungen, ionisierende Strahlung, gentechnische Arbeiten. (Detailinformationen im Intranet)
In der Impfsprechstunde werden Mitarbeitern des UKL und Medizinstudenten eine Beratung zu Impffragen und die kostenlose Impfung gegen Hepatitis B, sowie bei beruflicher Indikation auch gegen weitere impfpräventable Infektionserkrankungen angeboten. (Detailinformationen im Intranet)
Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten besondere Schutzbestimmungen nach Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinienverordnung, Gefahrstoff-, Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. Schwangere und Vorgesetzte können Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung dieser Schutzbestimmungen wahrnehmen. (Detailinformationen im Intranet)
Nach Verletzungen und Kontaminationen mit potentiell infektiösem Material werden vom Betriebsärztlichen Dienst die Beratung und nachfolgenden Blutuntersuchungen durchgeführt. (Detailinformationen im Intranet)
Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen finden routinemäßig oder bei aktuellen Fragestellungen statt. Sie dienen zum Erhalt eines Überblicks der verschiedenen Arbeitsplätze, zur Feststellung von Arbeitsschutzdefiziten und zur Beratung im Hinblick auf Maßnahmen für die Mängelbeseitigung. Diese Begehungen werden in der Regel zusammen mit Vertretern der Abteilung Arbeitssicherheit und dem Personalrat durchgeführt.
Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA), der Modellprojekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung und der Arbeitskreise zu Sucht- und psychosozialen Problemen am Arbeitsplatz.
Organisation der gesetzlich vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurse für nichtmedizinische Mitarbeiter (z.B. Verwaltung, Institute, Technischer Betrieb, Küche, Wäscherei).
Sozialmedizinische Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz von leistungsgewandelten Mitarbeitern.
Durch betriebliche Gesundheitsförderung lassen sich gezielt Arbeitsbelastungen verringern und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen der Beschäftigten stärken. Sie "lohnt" sich für die Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Instrumente dienen ein Arbeitskreis Gesundheit, der betriebliche Gesundheitsbericht, Gesundheitszirkel und Mitarbeiterbefragungen. Die Beteiligung der Beschäftigten gehört dazu. Der Betriebsärztliche Dienst informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Angebote am Klinikum und nimmt gerne Anregungen auf. (Detailinformationen im Intranet)





