Klinisches Krebsregister


Landeskrebsregister


Welches Krankenhaus im Land behandelt am besten? Leben Krebskranke in Amerika oder in Bayern länger als in Baden-Württemberg? Gibt es in der Nähe der Kernkraftwerke Fessenheim oder Leibstadt vermehrt Krebskranke? Diese und ähnliche Fragen aus der Bevölkerung konnten bisher in Baden-Württemberg nicht beantwortet werden.

Welchen Erfolg hatte meine Behandlung? Welche Weiterbehandlung wurde nach der Patientenentlassung andernorts durchgeführt? Wie lange war meine Patientin/ mein Patient tumorfrei? Wie hat sich das Überleben nach Einführung neuer Studienergebnisse in den Klinikalltag verändert? Auch diese und ähnliche Fragen aus der Ärzteschaft konnten bisher im Land nicht flächendeckend beantwortet werden. Daher wissen viele Ärzte nicht, wie gut die Qualität ihrer Tumorbehandlung ist.

Um die genannten Fragen untersuchen zu können, ist es erforderlich, alle Tumorerkrankungen möglichst vollzählig und flächendeckend zu erfassen und zusätzlich einige grundsätzliche Angaben zu deren Therapie und Verlauf, z. B. "OP am 03.04.2009", "Bestrahlung vom 19.01.2009 bis 15.03.2009" oder "tumorfrei am 20.04.2009".

Dazu hat das innovative Landeskrebsregistergesetz die Ärzte nun verpflichtet. Dafür hat der Arzt, der z. B. eine Tumorerkrankung und eine Therapie an das Landeskrebsregister meldet, das Recht, dort auch später weitere Therapie- und Verlaufsinformationen, die von anderen weiterbehandelnden Ärzten gemeldet wurden, abzufragen, und so den Erfolg seiner Behandlung zu messen. Seit 01.01.2009 läuft der Aufbau des Landeskrebsregisters Baden-Württemberg.

Die Behandlungserfolge einzelner Einrichtungen sollen ebenfalls verglichen werden. Dazu ist es nötig, dass man zu den Patienten dieser Einrichtung Details hat wie z. B. Alter oder Menopausenstatus, weil diese Einfluss auf die Wahl der Therapie haben. Auch Details zur Erkrankung werden benötigt, z. B. Stadium, Grading, Histologie etc. Das Behandlungsergebnis eines Mammakarzinoms im Anfangsstadium ist anders als das eines Mammakarzinoms im fortgeschrittenen Stadium. Daher sind auch die Pathologen, die nicht direkt mit den Patienten zu tun haben, verpflichtet, spezielle Charakteristika der untersuchten Tumore zu melden.

Patienten müssen vom Arzt über die Meldung an das Landeskrebsregisters unterrichtet werden und können widersprechen. Falls sie widersprechen, nachdem ihre Daten bereits an das Landeskrebsregister übermittelt wurden, veranlasst der Arzt die Löschung dieser Daten.

In Einrichtungen wie Tumorzentren und Onkologische Schwerpunkte, die ein Klinisches Krebsregister führen müssen, darf dieses den Ärzten einige Arbeit abnehmen und die Meldungen stellvertretend durchführen.

Einzelheiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Universitätsklinikum Freiburg finden Sie im Intranet unter http://intranet/cccf/live/krebsregistrierung.html
(nur intern zugänglich).

Das Landeskrebsregister gliedert sich in drei organisatorisch und räumlich voneinander getrennte Institutionen:

  • Vertrauensstelle, welche die Personendaten von Krebspatienten verschlüsselt (Träger: Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Stuttgart)

  • Klinische Landesregisterstelle, welche medizinische Daten zu Krebserkrankungen von der Vertrauensstelle erhält, verarbeitet und Auswertungen zur Behandlungsqualität in Baden-Württemberg erstellt, unabhängig von den Patienten-Wohnorten (Träger: Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK) bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) in Stuttgart)

  • Epidemiologisches Register, welches einen Teil der medizinischen Daten von der Klinischen Landesregisterstelle erhält und die Krebsinzidenz, - mortalität und -prävalenz der in der Bevölkerung Baden-Württembergs evaluiert (Träger: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg)

Die Trägerorganisationen haben jedoch keinen Zugang zu den Registerdaten.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung am 25.07.2012 durch webmaster