Geldauflagen und Bußgelder


Zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder von Gerichten und Staatsanwaltschaften sind für unsere Arbeit eine große Hilfe. Diese Gelder sind nicht zweckgebunden und können dort eingesetzt werden, wo gerade Bedarf ist.
Derzeit fließen diese Gelder komplett in unser Kinder- und Jugendangebot „Tigerherz … wenn Eltern Krebs“ haben, das sich ausschließlich aus Spendengeldern finanziert.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial sowie vorgefertigte Überweisungsträger und Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung zu.

Universitätsklinikum Freiburg
Deutsche Bank Freiburg
Konto-Nr. 301 48100 (BLZ 680 700 30)
Verwendungszweck: Tumorzentrum – 1020 7819 01 –
sowie das Gerichtsaktenzeichen (bitte unbedingt angeben)

Letzte Aktualisierung am 22.05.2012 durch webmaster