Spendenquittung |
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Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, akzeptiert das Finanzamt seit dem 1. Januar 2007 bei Einzelspenden bis zu 200 Euro einen vereinfachten Spendennachweis. Hierfür genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung durch die Bank (entsprechend auch der Ausdruck beim Onlinebanking) und zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben, die gewöhnlich in einem vorgedruckten Überweisungsträger enthalten sind. Das Universitätsklinikum Freiburg stellt daher im Zuge dieses vereinfachten Verfahrens erst ab einer Einzelspendensumme von 200 Euro eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus.
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| Letzte Aktualisierung am 22.05.2012 durch webmaster |
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