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Antragstellung


Die Kommission wird auf schriftlichen Antrag tätig.

Antragsberechtigt sind

  • Mitglieder der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung,
  • Sponsoren gemäß § 4 Abs. 24 Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 23.11.2007, die klinische Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten bei Menschen eigenverantwortlich veranlassen, soweit die Leitung der Studie Mitglied der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung ist.

      Antragstellung gemäß Arzneimittelgesetz (AMG)

      Antragstellung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)  

      Antragstellung bei sonstigen Studien

      Antragstellung für Studien mit vorhandenem Votum