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Antragstellung
Die Kommission wird auf schriftlichen Antrag tätig.
Antragsberechtigt sind
- Mitglieder der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung,
- Sponsoren gemäß § 4 Abs. 24 Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 23.11.2007, die klinische Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten bei Menschen eigenverantwortlich veranlassen, soweit die Leitung der Studie Mitglied der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung ist.
Antragstellung gemäß Arzneimittelgesetz (AMG)
Antragstellung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
Antragstellung bei sonstigen Studien
Antragstellung für Studien mit vorhandenem Votum



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