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Antragstellung gemäß AMG an die Ethik-Kommission als beteiligte Kommission
Erforderliche Antragsunterlagen
Antragseinreichung
Registrierungspflicht / Publikationsvorhaben
Nachträgliche Änderungen
SUSAR-Mitteilungen
Gebühren
Links
Erforderliche Antragsunterlagen
Bitte verwenden Sie für die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen die vom Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen (AKMEK) herausgegebene Checkliste sowie folgende Vorlagen und Links:
- Begleitschreiben / Covering Letter (zu Nr.2; S.1 Checkliste)
- Modul 2
- Liste der Prüfzentren(zu Nr.5; S.1 Checkliste)
- Qualifikationsnachweis Prüfarzt / Prüfzentrum (zu Nr.6; S.2 Checkliste)
- Kostenübernahmeerklärung
- Datenschutzerklärung(zu Nr.15; S.2 Checkliste)
- Unterschriftenblatt
- strukturierte Anlagenliste
- Bestätigung der Übereinstimmung Papier-, digitale Dokumente
Antragseinreichung
Um eine schnelle Antragsbearbeitung gewährleisten zu können benötigen wir die erforderlichen Antragsunterlagen in folgender Anzahl bzw. Form:
| Auf Papier | |
| 1-fach | alle erforderlichen Antragsunterlagen jedoch ohne Modul 1, Investigator´s Brochure, Fachinformation |
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Auf Datenträger (CD oder USB-Stick)
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| 1-fach | alle erforderlichen Antragsunterlagen als pdf-Dateien sowie das EudraCT-Formular als xml-Datei. Achtung: Bitte verwenden Sie zur Strukturierung der Ablage und Benennung der Dokumente unbedingt die strukturierte Anlagenliste |
Legen Sie dem Antrag bitte eine Bestätigung bei, dass die elektronisch eingereichten Unterlagen mit denen der Papierkopie übereinstimmen.
Registrierungspflicht / Publikationsvorhaben
Nach der zustimmenden Bewertung durch die Ethik-Kommission aber vor dem Einschluss des ersten Patienten/Probanden sollte eine Studie registriert sein. Ohne die Registrierung ist eine Publikation nicht möglich. Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) verlangt für alle klinischen Studien, die bei einem ihrer Journals veröffentlicht werden sollen, eine Registrierung in einem Primärregister der WHO.
In der neuen Version der Deklaration von Helsinki wird dies ebenfalls gefordert:
§19. Every clinical trial must be registered in a publicly accessible database before recruitment of the first subject.
Wir empfehlen Ihnen eine Registrierung im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS), das in Freiburg entwickelt wurde und WHO-Primär-Register ist. Die Registrierung der Studie sollte im Vertrag oder Studienplan vereinbart werden. Für Rückfragen bezüglich der Registrierung erreichen Sie das Team des DRKS unter 0761/ 203 6709
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung nachträglicher Änderungen
Unterlagen zu bewertungspflichtigen nachträglichen Änderungen (Definition siehe GCP-V § 10 Abs. 1) sendet der Antragsteller zur Bewertung zeitgleich an die federführende und an die beteiligten Ethik-Kommissionen.
Als beteiligte Ethik-Kommission benötigen wir:
| Auf Papier | |
| 1-fach | Substantial Amendment Notification Form , sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen jedoch ohne Modul 1, Investigator´s Brochure, Fachinformation |
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Auf Datenträger (CD oder USB-Stick)
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| 1-fach | alle erforderlichen Antragsunterlagen als pdf-Dateien sowie das EudraCT-Formular als xml-Datei. Achtung: Bitte verwenden Sie zur Strukturierung der Ablage und Benennung der Dokumente unbedingt die strukturierte Anlagenliste |
Legen Sie dem Antrag bitte eine Bestätigung bei, dass die elektronisch eingereichten Unterlagen mit denen der Papierkopie übereinstimmen.
SUSAR-Mitteilungen
Die während der Studie auftretenden Suspected Unexpected Serious Adverse Reactions (SUSAR) und Safety-Reports sind lediglich der federführenden Ethik-Kommission mitzuteilen.
Bitte beachten Sie auch folgende Übersicht.
Gebühren
Die Beratung durch die Ethik-Kommission ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Angaben basieren auf § 8 Geschäftsordnung der Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.d.F. vom 2. November 2010
A. Ersteinreichung:
| Beratung einer multizentrischen Studie | Euro 750,00 |
B. Nachträgliche Änderungen:
| Substantial Amendment | |
| multizentrische Studie | Euro 250,00 |
| Non-Substantial Amendment | |
| Bestätigung der Kenntnisnahme:(Update, Protokoll -verletzungen, Rekrutierungs stopp, Jahresbericht u.a.) |
Euro 100,00 |
C. Nachmeldung von Prüfzentren und Prüfärzten:
| Nachmeldung Prüfzentrum | Euro 250,00 |
| jedes weitere Zentrum | Euro 150,00 |
| Nachmeldung Prüfärzte bis 3 Prüfärzte | Euro 150,00 |
| jeder weitere Prüfarzt | Euro 50,00 |
Befreiung oder Reduzierung der Gebühren ist bei Studien, die aus Steuermitteln getragen werden, schriftlich und formlos zu beantragen.













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