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Antragstellung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)


go Antragsstellung für Studien nach §20ff MPG
go Antragsstellung für Studien nach §23b MPG
go Registrierungspflicht / Publikationsvorhaben
go Gebühren
go Links

Bitte beachten!

Wenn bereits eine CE-Kennzeichnung für das Medizinprodukt vorliegt und die Belastungen für die Versuchsteilnehmer durch den Einsatz des Medizinproduktes nicht steigen oder die Indikation für dessen Einsatz nicht erweitert wird, können Sie die Antragsunterlagen für Sonstige Studien verwenden.

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Antragsstellung für Studien nach §20ff MPG

Wichtiger Hinweis zur Nachforderung von Unterlagen:
Wir weisen darauf hin, dass Unterlagen/Dokumente, die nicht im DIMDI eingestellt sind, nicht Bestandteil der Beratung sind und von der Ethik-Kommission nicht bestätigt werden. Laut MPKPV §3 müssen alle Dokumente auch nachgeforderte und später eingereichte Unterlagen (z. B. für lokale Zentren) beim DIMDI eingestellt werden.

Die Antragstellung von Medizinprodukten / In-vitro-Diagnostika ist nach der 4. Novelle des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) und der dazugehörigen Rechtsverordnungen und Richtlinien komplizierter geworden, größtenteils werden Medizinprodukte / In-vitro-Diagnostika analog zum Arzneimittelgesetz geregelt. Grundsätzlich läuft die Antragstellung über das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) das die Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM], Paul-Ehrlich-Institut [PEI]) und die zuständige Ethik-Kommission benachrichtigt.
Alles Weitere läuft zwischen den Instituten ab. Nach einer Frist von 60 Tagen bekommen Sie eine entsprechende Nachricht sowohl vom BfArM / PEI als auch von der Ethik-Kommission für alle Zentren, die in dieser Studie involviert sind.

Der Antrag ist elektronisch über das zentrale Erfassungssystem des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzureichen.

go Informationssystem Medizinprodukte

Zur Erleichterung der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen nach MPKPV § 3 Abs. 2 und 3 bitten wir sie die folgenden Vorlagen zu verwenden und einzureichen:

go Checkliste Antragsunterlagen

go Checkliste Prüfstelle / Prüfer

go Qualifikation Prüfstelle

go Erklärung zur Eignung von Prüfer /-innen

-- ACHTUNG --

Zusätzlich zur elektronischen Antragsstellung via DIMDI benötigen wir die erforderlichen Antragsunterlagen in folgender Anzahl bzw. Form:

Auf Papier
1-fach ALLE erforderlichen Antragsunterlagen analog Einreichung beim DIMDI
9-fach Als Sätze zusammengestellt:
Begleitschreiben
Anlagenliste
Checkliste
DIMDI Formular
Deutsche Synopsis
Protokoll
Alle Unterlagen, die dem Patienten vorgelegt werden (Patienten-Information, Patienten-Einverständniserklärung, Patientenkarte usw.
Vertrag, Versicherungsbestätigung, Versicherungsbedingungen

Bitte reichen Sie die Dokumente als Sätze zusammengestellt und durch Trennblätter sortiert ein. Sollten Sie Ordner einreichen, bitten wir - wenn möglich - um die Einreichung von weißen Ordner.

Auf Datenträger (CD oder USB-Stick)
10 CDs oder USB-Sticks ALLE erforderlichen Antragsunterlagen analog Einreichung beim DIMDI

Achtung: Als beteiligte Ethik-Kommission benötigen wir die Antragsunterlagen lediglich 1-fach.

Legen Sie dem Antrag bitte eine Bestätigung bei, dass die elektronisch beim DIMDI eingereichten Unterlagen mit denen der Papierkopie / CD übereinstimmen.

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Antragstellung für Studien nach §23b MPG

Wenn bereits eine CE-Kennzeichnung für das Medizinprodukt vorliegt und die Belastungen für die Versuchsteilnehmer durch den Einsatz des Medizinproduktes nicht steigen oder die Indikation für dessen Einsatz nicht erweitert wird, können Sie die Antragsunterlagen für Sonstige Studien verwenden.

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Registrierungspflicht / Publikationsvorhaben

Nach der zustimmenden Bewertung durch die Ethik-Kommission aber vor dem Einschluss des ersten Patienten/Probanden sollte eine Studie registriert sein. Ohne die Registrierung ist eine Publikation nicht möglich. Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) verlangt für alle klinischen Studien, die bei einem ihrer Journals veröffentlicht werden sollen, eine Registrierung in einem Primärregister der WHO.

In der neuen Version der Deklaration von Helsinki wird dies ebenfalls gefordert:

§19. Every clinical trial must be registered in a publicly accessible database before recruitment of the first subject.

Wir empfehlen Ihnen eine Registrierung im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS), das in Freiburg entwickelt wurde und WHO-Primär-Register ist. Die Registrierung der Studie sollte im Vertrag oder Studienplan vereinbart werden. Für Rückfragen bezüglich der Registrierung erreichen Sie das Team des DRKS unter 0761/ 203 6709

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Gebühren

Die Beratung durch die Ethik-Kommission ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Angaben basieren auf § 8 Geschäftsordnung der Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.d.F. vom 2. November 2010

A. Ersteinreichung:

Beratung einer multizentrischen Studie / zuständige EK             bis 5 Zentren  Euro   3.500,00
jedes weitere Zentrum  Euro      250,00
Beratung einer multizentrischen Studie / beteiligt  Euro   1.000,00
Beratung einer monozentrischen Studie  Euro   2.000,00
Beratung einer Studie mit CE-Kennzeichnung  Euro      500,00

B. Nachträgliche Änderungen:

Amendment
   multizentrischen Studie / zuständige EK  Euro      500,00
   multizentrischen Studie / beteiligt  Euro      250,00
   monozentrischen Studie  Euro      250,00

C. Nachmeldung von Prüfzentren und Prüfärzten:

Nachmeldung Prüfzentrum                                                       bis 3 Zentren  Euro      500,00
jedes weitere Zentrum  Euro      150,00
Nachmeldung Prüfärzte                                                         bis 3 Prüfärzte  Euro      150,00
jeder weitere Prüfarzt  Euro        50,00

Befreiung oder Reduzierung der Gebühren ist bei Studien, die aus Steuermitteln getragen werden, schriftlich und formlos zu beantragen.

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