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Kliniken

 

 

Auszug aus der Satzung des Universitätsklinikums Freiburg (Stand 1.1.1998):

Die Kliniken [...] bestehen aus fachlich oder funktionsmäßig zusammengehörigen Abteilungen und sonstigen, nicht einer Abteilung zugeordneten gemeinsamen Einrichtungen.

Eine Klinik [...] kann ausnahmsweise auch aus einer Abteilung bestehen.

Zur Einführung und Erprobung neuer Organisationsformen und Leitungsstrukturen kann der Aufsichtsrat [...] abweichende Organisations- und Leitungsstrukturen beschliessen. Er kann hierzu auch neue Bezeichnungen für die einzelnen Untergliederungen des Universitätsklinikums und deren Leitungen einführen und die bisherige Verteilung der Kompetenzen zwischen den Abteilungen und den Kliniken [...] abweichend regeln. Derartige Modelle sollen grundsätzlich zunächst auf 5 Jahre befristet und rechtzeitig vor Ablauf dieser Befristung evaluiert werden. Verlängerung ist möglich.