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Zentrale Einrichtungen

 

 

Auszug aus der Satzung des Universitätsklinikums Freiburg (Stand 1.1.1998)

Die Zentralen Einrichtungen des Universitätsklinikums erbringen Dienstleistungen für mehrere Kliniken oder Institute; sie sind dem Klinikumsvorstand zugeordnet. Über die Errichtung, Änderung oder Aufhebung entscheidet der Aufsichtsrat. Der Leiter einer zentralen Einrichtung wird vom Klinikumsvorstand bestellt.