



Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Der Klinikaufenthalt aus Ihrer Sicht - vor Ihrem Aufenthalt
Anfahrt
Sollten Sie mit dem PKW anreisen, halten Sie sich im Stadtgebiet an die Hinweisschilder "Uni-Kliniken". Da das Klinikum zentral in Freiburg gelegen ist, sind die Parkplätze rund um das Klinikum begrenzt. Die zur Verfügung stehenden Parkplätze sind gebührenpflichtig (siehe auch Parken). Und hier finden Sie einen detaillierten Lageplan .
Wenn Sie mit der Bahn anreisen, nehmen Sie bitte am Hauptbahnhof die Straßenbahn .
Die Breisgau S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Breisach hat eine Haltestelle direkt am Klinikum.
Ebenfalls bequem und problemlos erreichen Sie uns mit dem Taxi .
Hier haben wie für Sie eine Zusammenstellung der Anreisemöglichkeiten.
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Anmeldung
Stationäre Aufnahme
Für eine stationäre Behandlung muss eine Ärztin oder ein Arzt Sie einweisen. Dies können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte aus den Ambulanzen unserer Kliniken veranlassen. In Notfällen kommen Sie über die Notaufnahme des Klinikums zu uns auf die Station.
Zum vereinbarten Termin melden Sie sich bitte bei der "Anmeldung" in der jeweiligen Klinik. Bitte bringen Sie zur stationären Aufnahme die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und Ihre Einweisung mit. Sollten schon Befunde oder Röntgenbilder von Ihrem Haus- oder Facharzt vorliegen, dann bringen Sie bitte auch diese mit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenanmeldung werden mit Ihnen die notwendigen Formalitäten erledigen. Dabei werden Sie unter anderem um folgende persönliche Angaben gebeten:
- Angaben zu Ihrer Person, wie Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummern
- Wie sind Sie versichert, bzw. welche Leistungen werden von Ihrer Versicherung übernommen (bei Privatpatienten und privat zusatzversicherten Patienten)?
- Welche Wahlleistungen wünschen Sie (z.B. privatärztliche Behandlung, 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer)?
- Name Ihres Haus- und/oder Facharztes
- Name, Adresse und Telefonnummer einer Person Ihres Vertrauens
- Wünschen Sie die Einschaltung der Patientenring GmbH ?
Diese Daten benötigen wir zur Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung und zur Information Ihres einweisenden Arztes sowie zur Organisation Ihrer Entlassung. Außerdem werden Sie während des Aufnahmegespräches gebeten, den Behandlungsvertrag und gegebenenfalls einen Wahlleistungsvertrag sowie Informationen zum Datenschutz zu unterschreiben.
Ambulante Behandlung
Zum vereinbarten Termin melden Sie sich bitte bei der "Anmeldung" in der jeweiligen Klinik. Bitte bringen Sie zur ambulanten Anmeldung die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und Ihre Überweisung mit. Sollten schon Befunde oder Röntgenbilder von Ihrem Haus- oder Facharzt vorliegen, dann bringen Sie bitte auch diese mit.
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Ausländische Patientinnen und Patienten
Sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert, benötigen Sie zur Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung und zur Krankenhausbehandlung einen gültigen Anspruchsnachweis Ihrer ausländischen Krankenversicherung (z.B. bei Durchführung einer Notfallbehandlung - EHIC, Ersatzzbescheinigung, E111 usw., bei Einreise zur Durchführung einer speziellen Behandlung - E112 usw.).
Auch Patientinnen und Patienten, deren Behandlungskosten nicht im Rahmen des EU-Rechts oder eines zwischenstaatlichen Abkommens mit ihrer ausländischen Krankenversicherung abgerechnet werden können, bieten wir die Möglichkeit, sich in unserem Klinikum behandeln zu lassen. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit unserer Abteilung IMS (Office for International Medical Services and International Business Development) unter der Tel.-Nr.: +49 761 270 19 300 auf.
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Behandlungsvertrag
Bei der stationären Aufnahme werden Sie gebeten, einen Behandlungsvertrag zu unterschreiben. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für Ihren Aufenthalt im Klinikum. Der Vertrag klärt Sie über die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Klinikums und den Behandlungskostentarif auf, die Sie jederzeit bei der Aufnahme einsehen können.
Der Datenschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert. Im Behandlungsvertrag weisen wir Sie auf verschiedene Formen der Datenweitergabe hin.
Der Behandlungsvertrag bietet Ihnen auch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Wahlleistungen zu wählen. Wünschen Sie Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, schließen wir einen gesonderten Vertrag mit Ihnen ab, die so genannte Wahlleistungsvertrag . Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.
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Information / Informationspunkt
In jeder Klinik befindet sich im Eingangsbereich eine zentrale "Information". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Auskünften zur Seite. Folgende "Informationen" sind rund um die Uhr besetzt.
| Chirurgische Universitätsklinik | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 24 010 |
| Medizinische Universitätsklinik | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 34 010 |
| Universitäts-Augenklinik | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 40 010 |
| Universitäts-Frauenklinik | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 30 010 |
| Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 42 010 |
| Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychosomatik | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 65 010 |
| Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin | Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 43 010 |
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Lageplan
Ein Lageplan des Universitätsklinikums bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Kliniken:
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Parken
Rund um das Universitätsklinikum finden Sie gebührenpflichtige Parkplätze sowie eine Tiefgarage auf Höhe Chirurgie in der Heilig-Geist-Straße. Der Parkraum ist auf den Lageplänen des Klinikums eingezeichnet. Auf den Parkplätzen in der Elsässer Straße stehen Ihnen eine Anzahl von Langzeitparkplätzen mit einer reduzierten Tagesparkgebühr von 5 Euro und einer Wochenparkgebühr von 20 Euro zur Verfügung.
Die Parkgebühr kann direkt am Parkscheinautomaten mit Münzen oder mit der Geldkartenfunktion Ihrer EC-Karte bezahlt werden. Bei einer außergewöhnlich langen Parkdauer und besonderen Umständen sind individuelle Absprachen über den Verkehrsdienst möglich.
Sie erreichen ihn unter der Tel.-Nr.: 07 61 / 2 70 - 21 500.
Nähere Informationen finden Sie unter Parken rund ums Klinikum, bei den Aussenkliniken und in Freiburg .
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Praxisgebühr
Die Praxisgebühr in Höhe von derzeit 10 Euro ist eine gesetzlich geregelte Zuzahlung für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen. Sie ist für jede erste ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung im Quartal zu entrichten. Auch für jede medizinische Notfallversorgung, für die keine aktuelle Notfallquittung vorgelegt wird, ist diese Zuzahlung zu leisten. Die Praxisgebühr wird von den Krankenhäusern oder von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhoben und an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben.
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Stationärer Aufenthalt - Vorbereitung
Für eine stationäre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Einweisung. Dies können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder Ärzte aus den Ambulanzen unserer Kliniken veranlassen. In Notfällen kommen Sie über die "Notaufnahme" zu uns auf die Station.
Was sollten Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen?
- Versichertenkarte
- Krankenhauseinweisung Ihres Hausarztes / Facharztes
- angeforderte Untersuchungsergebnisse zur Operations- und Narkosevorbereitung
- wichtige Berichte, Befunde und Röntgenbilder Ihres Hausarztes / Facharztes oder von früheren Krankenhausaufenthalten
- Regelmäßig eingenommene Medikamente / Medikamentenliste
- Falls vorhanden: Marcumarpass, Allergiepass, Zuckerpass, Schrittmacherpass etc.
Was gehört in Ihren Koffer?
- Wasch- und Pflegeutensilien
- Nachtwäsche
- Morgenmantel und Hausschuhe
- Bequeme Kleidung, z.B. Trainingsanzug
- zum Zeitvertreib je nach Belieben Bücher, Zeitschriften, MP3-Player, Spiele, Briefpapier
Lassen Sie Wertsachen, größere Geldbeträge und Mobiltelefone zu Hause (siehe
Telefon). Aus Platzgründen sollte Ihr Koffer nicht zu groß und möglichst zusammenfaltbar sein.
Bitte sprechen Sie vor einer geplanten Operation Ihre Medikamenteneinnahme mit dem betreuenden Arzt ab.
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Übernachten
Wenn Sie als Patientin oder Patient des Universitätsklinikums am Tag vor Ihrer Aufnahme anreisen möchten und Sie oder Ihre Angehörigen eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, stehen Ihnen Gästezimmer verschiedener Preiskategorien zur Verfügung. Unsere Informationen geben Ihnen dazu gerne Auskunft.
Sollte ein stationärer Aufenthalt Ihres Kindes in der Kinderklinik erforderlich werden und es aus therapeutischen oder persönlichen Gründen notwendig sein, dass ein Elternteil in der Nähe des Kindes bleibt, besteht eine Wohnmöglichkeit im Elternhaus. Das Elternhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Kinderklinik. Bei Fragen zum Elternhaus nehmen Sie bitte Kontakt auf unter der Tel.-Nr.: 07 61 / 27 52 42.
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Wahlleistungen
Unabhängig davon wie Sie versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, etwa die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Ärztlichen Direktor. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die zusätzlichen Kosten für diese Wahlleistungen allerdings selbst tragen, sofern Sie nicht eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn die Kosten nicht vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung klären Sie daher am besten vor Ihrem stationären Aufenthalt. Beachten Sie bitte, dass bei Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen alle an der Behandlung beteiligten, liquidationsberechtigten Ärzte (z.B. Narkosearzt, Laborarzt, Radiologe), auch von außerhalb des Klinikums, ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen. Beabsichtigen Sie eine Wahlleistung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenanmeldung , die Sie gerne beraten.
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Wartezeiten
Notfälle haben bei uns absoluten Vorrang. Daher kann es manchmal etwas länger dauern als geplant. Wir bitten Sie um Verständnis. Wir bemühen uns, die Wartezeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten. Ein mitgebrachtes Buch oder eine Zeitschrift kann Ihnen helfen, eine längere Wartezeit zu überbrücken.
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Wertsachen
Da das Klinikum für den Verlust von Wertsachen oder Bargeldbeträgen keine Haftung übernehmen kann, ist es am besten, wenn Sie diese zu Hause lassen.
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