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Macht Schienenlärm krank?
Studie des Universitätsklinikums Freiburg zur Evaluierung der gesundheitlichen Wirkungen bei Exposition gegenüber Schienenlärm unter besonderer Berücksichtigung der DB-Trasse Basel-Offenburg (und der Haltbarkeit des Schienenbonus)
Hintergrund
Das Projekt „Macht Schienenlärm krank? Studie des Universitätsklinikums Freiburg zur Evaluierung der gesundheitlichen Wirkungen bei Exposition gegnüber Schienenlärm unter besonderer Berücksichtigung der DB-Trasse Basel-Offenburg (und der Haltbarkeit des Schienenbonus)“ entstand im Auftrag des Regionalverbands Südlicher Oberrhein im Kontext der politischen Diskussion über die zu erwartende Lärmbelastung durch den Bau eines dritten und vierten Gleises entlang der bestehenden Trasse am Oberrhein. In diesem Rahmen stellt der vorliegende Bericht eine Übersicht über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenlärms auf den Menschen zusammen. Da der Schienenbonus mit einer Besserstellung des Schienenverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr um 5 dB(A) erhebliche Bedeutung für den vom Vorhabenträger vorzusehenden Lärmschutz, zum Teil sogar für die Trassenwahl hat, versucht die Arbeit außerdem eine wissenschaftliche Beurteilung der Rechtfertigung des Schienenbonus auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse abzugeben.
Datenquellen
In einer systematischen Literaturrecherche, die sechs Hauptquellen einschloss, wurden in einem mehrstufigen Screening-Prozess der aufzufindenden Literatur schließlich 119 publizierte Arbeiten zum Bereich „Schienenlärmauswirkungen auf die menschliche Gesundheit“ zusammengetragen. Es wurden ausschließlich empirische Studien zum Zusammenhang ‚Schienenlärm und Gesundheit’ in den Review eingeschlossen.
Datenextraktion
Aus jedem Artikel wurden die wesentlichen Angaben zu Autor, Jahr, Studiendesign, Stichprobenzahl, Lärmquellen, abhängige Variablen (Indikatoren für Gesundheit/ Krankheit) und unabhängige Variablen(Lärmbelastung) einschließlich ihrer Operationalisierung (Erfassung/Messmethodik) sowie statistische Berechnungsverfahren und methodische Qualität der Studien exzerpiert. Die Heterogenität der untersuchten Parameter und ihrer Operationalisierungen sowie die lückenhafte Berichterstattung wesentlicher Kenngrößen in den Publikationen ließ die Berechnung einer Metaanalyse nicht zu.
Ergebnisse
Diese Übersichtsarbeit schließt die Daten von 119 empirische Primärarbeiten über die
Auswirkungen von Schienenlärm auf die Gesundheit gemäß eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs
nach der Definition der WHO ein. Dabei wurden separate Zusammenfassungen
für sieben gesundheitlich relevante Aspekte der Lärmwirkungsforschung verfasst.
Diese sind im Einzelnen: Belästigung, Gestörtheit von Aktivitäten, Schlaf, Leistung,
physiologische Reaktionen, Herz-Kreislauferkrankungen und Kinder. Diese Themen
erstrecken sich dabei auf einem Kontinuum von eher subjektiven und selbst berichteten
Konstrukten wie etwa der Belästigung und dem Gestörtheitsempfinden bis hin zu manifesten,
medizinisch-biologischen Aspekten im Bereich der physiologischen und endokrinen
Reaktionen und Herz-Kreislauferkrankungen. Die festgestellte empirischwissenschaftliche
Evidenz nimmt von den subjektiven zu den objektiven Parametern zunehmend
ab.
Um die Aussagekraft der Forschungsbefunde bewerten und einschätzen zu können,
wurde ein Bewertungssystem mit vier Evidenzstufen entwickelt, das sich an allgemeinen
Modellen zur Evidenzbewertung von wissenschaftlichen Studien orientiert. Diese
Evidenzstufen sind wie folgt gestaffelt:
- Stufe 1 (+++)
Sekundärstatistischer Nachweis - Stufe 2 (++)
Eindeutige Befunde der Primärstudien - Stufe 3 (++/-)
Widersprüchliche Befunde der Primärstudien mit Tendenz in eine Richtung, oder insgesamt nur schwacher Tendenz in eine Richtung - Stufe 4 (+/-)
geringe Evidenz: zu wenige Studien, widersprüchliche Befunde
Dabei ergaben sich für die sieben erfassten Konstrukte folgende Ergebnisse auf bestehendem Evidenzniveau:
Belästigung
In 44 Studien konnte auf hohem Evidenzniveau ein positiver Dosis-Wirkungszusammenhang
zwischen dem Schallpegel von Schienenlärm und subjektiv erfragter
Belästigung bestätigt werden. Eine Mehrzahl von Moderatoren, dabei vor allem der
Schallpegel und die Distanz von der Schallquelle zum Immissionsort, spielen eine
wesentliche Rolle in diesem Dosis-Wirkungszusammenhang [Stufe 1 (+++)].
Gestörtheit von Aktivitäten
Im Vergleich der drei Hauptverkehrsquellen (Straße, Schiene, Flugverkehr) ergeben sich
in 29 Publikationen widersprüchliche Befunde, die von der Art der gestörten Aktivität
abhängen. Schienenlärm scheint vor allem störender während Tätigkeiten im
Zusammenhang mit Kommunikation innen und außen, weniger störend aber hinsichtlich
der allgemeinen Störung der Ruhe und Erholung, und zwar tags wie auch nachts.
Vibration spielt für Schienenlärmanwohner unter Berücksichtigung verschiedener
Moderatorvariablen eine merkliche Rolle, wobei die Variablen Lärm und Vibration in
ihrem Einfluss auf Belästigungsreaktionen interagieren [Stufe 2 (++)].
Schlaf
In 17 Laborstudien zu lärmbedingten Schlafstörungen hinsichtlich verschiedener
Indikatoren (subjektive Schlafqualität, erfragte Müdigkeit, Dauer des Tiefschlafes und des
REM-Schlafes, Aufwachreaktionen sowie Schlafeffizienz-Index) zeigt sich eine größere
Beeinträchtigung des Schlafes durch Schienenlärm als durch Straßen- und
Flugverkehrslärm. In den 18 Feldstudien dagegen korrelieren Schlafstörungskriterien
(subjektiv empfundene Schlafstörungen, berichtete Einschlafschwierigkeiten und
Aufwachreaktionen, sowie nächtlichen Körperbewegung) stets geringer mit stets
geringer mit den Schallpegeln von Schienenlärm als mit denen von Straßen- und
Fluglärm [Stufe 2 (++)].
Leistung
Hinsichtlich der Auswirkung von Schienenlärm auf verschiedene Leistungsvariablen
(Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Lesefähigkeit, Verständnis, Rechenaufgaben,
Textverständnis, Sprachverständlichkeit und Motivation) ergibt sich eine lediglich geringe
Evidenz oder diese sind mit einer nur kleinen Studienzahl unzureichend belegt [Stufe 3
(++/-)].
Kinder
In Bezug auf schienenlärmbedingte Auswirkungen auf Kinder zwischen 4.5 und maximal
14 Jahren findet sich ebenfalls nur mangelnde Evidenz in Bezug auf die Indikatoren
Lesefähigkeit, Vokalisation, (Text-/Sprach-)Verständnis, Gedächtnis- und Erinnerungsaufgaben,
(Dauer-)Aufmerksamkeit, Rechnen, psychophysischer Stress und Motivation
[Stufe 3 (++/-)].
Physiologische und endokrinologische Reaktionen
Laboruntersuchungen zum Zusammenhang zwischen Schienenlärm und physiologischen
oder endokrinologischen Reaktionen wie etwa Herzfrequenz, Katecholamin- und
Kortisolkonzentration im nächtlichen Urin, Fingerpulsamplitude, Hautwiderstand,
Respiratorischer Sinus Arrhythmie sowie gesteigertem Blutdruck können zwar insgesamt
nur schwache Veränderungen nachweisen, deuten aber allesamt auf eine lärmbedingte
Sympathikusaktivierung hin. Langzeiteffekte durch lärmbedingte physiologische
Veränderungen, die sich schließlich in chronischer Form als Risikofaktoren für Herz-
Kreislauferkrankungen manifestieren können, sind in Bezug auf Schienenlärm bislang
kaum untersucht [Stufe 4 (+/-)].
Schlussfolgerungen
Insgesamt ist eine unzureichende wissenschaftliche Evidenz im Bereich medizinischer,
objektiver Indikatoren für die Auswirkungen von Schienenlärm festzustellen. Dem
gegenüber steht eine breite Evidenz der subjektiven Belästigung und Gestörtheit durch
den Zugverkehr bei steigendem Schallpegel. Die Heterogenität der erfassten Konstrukte
und ihrer Erfassung (Operationalisierung) erschweren den Vergleich der
Studienergebnisse.
Die bisherigen Untersuchungen zu Schienenlärm und damit das empirische Fundament
des Schienenbonus beruhen auf veralteten, methodisch unzureichenden Daten, die sich
zudem meist auf die Belästigungsforschung beschränken. Eine Festlegung von
Immissionsgrenzwerten zum Schutz der Gesundheit darf sich aber nicht auf das
subjektive Belästigungsempfinden allein begrenzen. Sie muss vielmehr auch objektive,
biologische, sowie auch nicht bewusst wahrgenommene (physiologische) Faktoren
einbeziehen, so zum Beispiel Parameter aus der Schlafforschung, Psychophysiologie und
Leistungskriterien. Hier zeigen sich vor allem bei nächtlicher Exposition gegenüber
Schienenlärm Störungen des Schlafverhaltens, die langfristig ein Gesundheitsrisiko
darstellen. Die Wechselwirkung psychisch-subjektiver Variablen und objektiv-somatischer
Reaktionen ist komplex und sollte angelehnt an theoretische Modelle (z.B. Babisch 2000)
weitergehend empirisch untermauert werden.
Unzureichend erscheint in diesem Zusammenhang auch die Verwendung des
Mittelungspegels als alleiniges Lärmschutzkriterium. Dieses Vorgehen lässt andere
wesentliche Aspekte des Schienenlärms wie etwa den Maximalpegel, die Anstiegssteilheit
und auftretende Lärm-Ruhe-Intervalle außer Acht, die für die gesundheitliche
Wirkung jedoch bedeutsam sind.
Der Bedarf an gut kontrollierten, methodisch sauberen und auf objektiv messbare,
medizinische Endpunkte ausgerichtete (möglichst auch Langzeit-) Untersuchungen im
Bereich des Schienenlärms ist offensichtlich.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Anwendung der Lärmzumutbarkeitskriterien
der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der ausschließlichen
Anwendung von Mittelungspegeln sowie einem Schienenbonus, wie sie 1990 auf Basis
der damals vorliegenden Untersuchungen eingeführt wurden, unter Einbeziehung neuer
Erkenntnisse sowohl nicht mehr sinnvoll als auch unhaltbar erscheint. Der aktuelle
Kenntnisstand ergibt hinsichtlich des Vergleichs Schiene und Straße (so dieser überhaupt
adäquat geleistet wird) je nach Untersuchungsbereich widersprüchliche Befunde. In den
besonders wichtigen Bereichen zu manifesten Erkrankungen infolge von Lärm finden sich
keine Vergleichsdaten. Beim Schienenlärm entsteht ein gesundheitliches Risiko vor allem
durch eine regelmäßige Störung des Schlafes. Dieses Risiko wird durch den
Schienenbonus, sowie dem Fehlen eines Grenzwertes für Maximalpegel, der
mangelnden Berücksichtigung der Anstiegssteilheit und dem Fehlen einer
Ruhezeitbewertung erhöht. Angesichts dieser Erkenntnisse ist sowohl der Vergleich als
auch die einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung eines Verkehrsmittels durch die
gesetzliche Festlegung eines Bonus nicht angemessen.
Obige Zusammenfassung wurde aus dem Abschlussbericht des Schienenlärmprojektes genommen. Den vollständigen Abschlussbericht finden Sie hier.




