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Fort- und Weiterbildungsangebote der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Übersicht
- 1. Fortbildungssymposium der Abteilung
- 2. Richtlinien für die Ausbildung zum FA
- 2.1. Weiterbildungsinhalte Kinder- und Jugendpsychiatrie
- 2.2. Weiterbildungsinhalte Psychotherapie
- 3. Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg
2. Richtlinien für die Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
Auszug aus: '
Weiterbildungsbuch zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie'.
Herausgeber:
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie in Deutschland
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1. Definition des Fachgebietes |
Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer eigenständigen ärztlichen Disziplin mit eigenen diagnostischen und therapeutischen Methoden und einem ebenso eigenständigen Facharztweiterbildungsgang entwickelt. Das Aufgabenspektrum ist breit und umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen und neurologischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen von den ersten Lebensjahren bis zum Beginn des Erwachsenenalters. Im Rahmen der Neugestaltung der Weiterbildungsinhalte zum Facharzt wurden die notwendigen theoretischen Lind praktischen Bausteine stärker definiert und ausdifferenziert. Aus diesen Gründen erscheint es notwendig, in einem speziellen Weiterbildungsbuch den jeweils erreichten Stand der Weiterbildung festzuhalten. Nur so können der/die Weiterbildungskandidat/in und der/die mit seiner/ihrer Weiterbildung betraute Facharzt/ärztin den jeweiligen Stand der Weiterbildung bewerten und in regelmäßigen Besprechungen anstehende Ausbildungsschritte erörtern. Die im Weiterbildungsbuch dokumentierten Angaben sollen es dem Ausbilder ermöglichen, das Zeugnis zur Erlangung der Facharztanerkennung entsprechend den qualitativen und quantitativen Anforderungen zu erstellen, sie sind nicht zur Vorlage bei den anerkennenden Ärztekammern bestimmt. Andererseits ergibt sich beim Wechsel der Weiterbildungsstelle die Möglichkeit, bereits absolvierte Weiterbildungsinhalte nachzuweisen -und fehlende nachzuholen. Die Weilerbildungszeit beträgt 5 Jahre. Abzuleisten sind 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst, 2 Jahre können beim niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Ein halbes Jahr Weiterbildung in der Neurologie wird angerechnet, 1 Jahr Kinderheilkunde und/oder Psychiatrie und Psychotherapie wird gefordert. |
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2. Zur Kapiteleinteilung des Weiterbildungsbuches |
Die Gestaltung des Weiterbildungsbuches folgt den Abschnitten der Weiterbildungsordnung und den dazu erlassenen Richtlinien der Landesärztekammern. Es bot sich an, den Teil der kinder- und jugendpsychiatrischen Weiterbildungsinhalte (I.) von den psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalten (II.) zu trennen. Die einzelnen Positionen geben die in den Richtlinien aufgeführten qualitativen und quantitativen Anforderungen wieder. Die Dokumentationsform erlaubt den Eintrag von Weiterbildungsteilen, die im 'Bausteinsystem' erworben wurden. Im dritten Abschnitt (III.) ist der Eintrag weiterer Weiterbildungsinhalte vorgesehen, die über die in den Richtlinien beschriebenen Anforderungen hinausgehen. Der überwiegende Teil der zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch Literaturstudium und praktische Fertigkeiten sowie durch Erfahrungen in der klinischen Arbeit erworben. Darüber hinaus sollen die geforderten Seminare und Kurse der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dienen. |
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2.1. Weiterbildungsinhalte Kinder- und Jugendpsychiatrie
(Nachweise über den Erwerb von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten)
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Inhalt | Umfang |
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1. |
Seminar zur standardisierten Diagnostik | 10 Stunden |
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2. |
Supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen | 60 Erstuntersuchungen |
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3. |
Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen (Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik) | Jeweils 10 Testdurchführungen in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik |
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4. |
Seminar über Pharmakotherapie und anderer somatische Therapien | 40 Stunden |
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5. |
Kasuistisches Seminar | 20 Stunden/Jahr (mit insgesamt 10 eigenen Fallvorstellungen) |
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6. |
Supervidierte und dokumentierte Therapien | 40 Therapien, jeweils 3 Patienten mit Angststörungen, expansiven Störungen, Eßstörungen, Psychosen, hirnorgansichen Psychosyndromen, Persönlichkeitsstörungen unter Einbeziehung der Familie |
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7. |
Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie psychischer Fehlentwicklungen und Bewältigungsstrategien chronischer Erkrankungen und Behinderungen | 10 Stunden |
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8. |
Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie bei geistigen Behinderungen und anderen Entwicklungsverzögerungen | 10 Stunden |
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9. |
Auswertung der Elektroenzephalogramme | 100 Patienten |
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10. |
Kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung | 10 ausführlich begründete Gutachten |
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2.2. Weiterbildungsinhalte Psychotherapie
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Inhalt | Umfang |
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1. |
Theorieseminar zur Indiaktionsstellung und Technik der Psychotherapie als Einzel-, Gruppen- und Familientherapie | mind. 100 Stunden |
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2. |
Balint-Gruppe | 35 Doppelstunden |
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3. |
Selbsterfahrung Selbsterfahrungs-Gruppe (tiefenpsychologisch-psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv)oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv) oder Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychoanalyse) |
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4. |
Psychotherapeutische Behandlung unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren Tiefenpsychologische Behandlungen oder Verhaltenstherapeutische Behandlungen unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren |
120 Stunden 3 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen bzw. 6 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen |
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5. |
Zweitverfahren Teilnahme an einem Fallseminar oder Co-Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie |
50 Doppelstunden bzw. 80 Stunden |
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6. |
Gruppentherapeutische Behandlungen (tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch) | 2 |
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7. |
Anwendung von Entspannungsverfahren ( z.B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation) | 8 Doppelstunden |
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8. |
Kontinuierliche Teilnahme an Psychotherapie-Fallseminaren | - |
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3. Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien
Auszug aus:
Ärzteblatt BADEN-WÜRTTEMBERG: Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien. (Stand vom 1.10.2003)
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Definition |
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter. |
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Weiterbildungszeit |
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Inhalt und Ziel der Weiterbildung |
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, der Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen des Kindes-, Jugend- und Heranwachsendenalters, einschließlich neurologischer Untersuchungen sowie in der Differentialdiagnostik psychiatrischer Krankheitsbilder und Störungen, in der Pharmakotherapie, der Psychotherapie und der Soziotherapie von Kindern und Jugendlichen, auch unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Neurologie des Kindes- und Jugendalters. |
Hierzu gehören in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
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1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in: |
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2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über: |
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Fachkunde Suchtmedizin
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Weiterbildungszeit |
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Inhalt und Ziel der Weiterbildung |
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Behandlung abhängigkeitskranker und gefährdeter Menschen, unter Berücksichtigung ihres psychosozialen Umfeldes. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Einbettung des eigenen ärztlichen Handelns in ambulante, teilstationäre und stationäre ärztliche und nichtärztliche Hilfs-, Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten für Abhängigkeitskranke. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Grundlagen der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen einschließlich der juristischen Grundlagen. |
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