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Fort- und Weiterbildungsangebote der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter

 

Übersicht

  • 1. Fortbildungssymposium der Abteilung  
  • 2. Richtlinien für die Ausbildung zum FA
  •     2.1. Weiterbildungsinhalte Kinder- und Jugendpsychiatrie
  •     2.2. Weiterbildungsinhalte Psychotherapie
  • 3. Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg

2. Richtlinien für die Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie

Auszug aus: '
Weiterbildungsbuch zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie'.

Herausgeber:
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie in Deutschland

1. Definition des Fachgebietes

Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer eigenständigen ärztlichen Disziplin mit eigenen diagnostischen und therapeutischen Methoden und einem ebenso eigenständigen Facharztweiterbildungsgang entwickelt. Das Aufgabenspektrum ist breit und umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen und neurologischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen von den ersten Lebensjahren bis zum Beginn des Erwachsenenalters.

Im Rahmen der Neugestaltung der Weiterbildungsinhalte zum Facharzt wurden die notwendigen theoretischen Lind praktischen Bausteine stärker definiert und ausdifferenziert. Aus diesen Gründen erscheint es notwendig, in einem speziellen Weiterbildungsbuch den jeweils erreichten Stand der Weiterbildung festzuhalten. Nur so können der/die Weiterbildungskandidat/in und der/die mit seiner/ihrer Weiterbildung betraute Facharzt/ärztin den jeweiligen Stand der Weiterbildung bewerten und in regelmäßigen Besprechungen anstehende Ausbildungsschritte erörtern. Die im Weiterbildungsbuch dokumentierten Angaben sollen es dem Ausbilder ermöglichen, das Zeugnis zur Erlangung der Facharztanerkennung entsprechend den qualitativen und quantitativen Anforderungen zu erstellen, sie sind nicht zur Vorlage bei den anerkennenden Ärztekammern bestimmt. Andererseits ergibt sich beim Wechsel der Weiterbildungsstelle die Möglichkeit, bereits absolvierte Weiterbildungsinhalte nachzuweisen -und fehlende nachzuholen.

Die Weilerbildungszeit beträgt 5 Jahre. Abzuleisten sind 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst, 2 Jahre können beim niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Ein halbes Jahr Weiterbildung in der Neurologie wird angerechnet, 1 Jahr Kinderheilkunde und/oder Psychiatrie und Psychotherapie wird gefordert.

2. Zur Kapiteleinteilung des Weiterbildungsbuches

Die Gestaltung des Weiterbildungsbuches folgt den Abschnitten der Weiterbildungsordnung und den dazu erlassenen Richtlinien der Landesärztekammern. Es bot sich an, den Teil der kinder- und jugendpsychiatrischen Weiterbildungsinhalte (I.) von den psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalten (II.) zu trennen. Die einzelnen Positionen geben die in den Richtlinien aufgeführten qualitativen und quantitativen Anforderungen wieder.

Die Dokumentationsform erlaubt den Eintrag von Weiterbildungsteilen, die im 'Bausteinsystem' erworben wurden.

Im dritten Abschnitt (III.) ist der Eintrag weiterer Weiterbildungsinhalte vorgesehen, die über die in den Richtlinien beschriebenen Anforderungen hinausgehen.

Der überwiegende Teil der zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch Literaturstudium und praktische Fertigkeiten sowie durch Erfahrungen in der klinischen Arbeit erworben.

Darüber hinaus sollen die geforderten Seminare und Kurse der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dienen.

_

2.1. Weiterbildungsinhalte Kinder- und Jugendpsychiatrie

(Nachweise über den Erwerb von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten)

 

Inhalt Umfang

 1.

Seminar zur standardisierten Diagnostik 10 Stunden

 2.

Supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen 60 Erstuntersuchungen

 3.

Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen (Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik) Jeweils 10 Testdurchführungen in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik

 4.

Seminar über Pharmakotherapie und anderer somatische Therapien 40 Stunden

 5.

Kasuistisches Seminar 20 Stunden/Jahr (mit insgesamt 10 eigenen Fallvorstellungen)

 6.

Supervidierte und dokumentierte Therapien 40 Therapien, jeweils 3 Patienten mit Angststörungen, expansiven Störungen, Eßstörungen, Psychosen, hirnorgansichen Psychosyndromen, Persönlichkeitsstörungen unter Einbeziehung der Familie

 7.

Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie psychischer Fehlentwicklungen und Bewältigungsstrategien chronischer Erkrankungen und Behinderungen 10 Stunden

 8.

Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie bei geistigen Behinderungen und anderen Entwicklungsverzögerungen 10 Stunden

 9.

Auswertung der Elektroenzephalogramme 100 Patienten

10.

Kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung 10 ausführlich begründete Gutachten

_

2.2. Weiterbildungsinhalte Psychotherapie

 

Inhalt Umfang

1.

Theorieseminar zur Indiaktionsstellung und Technik der Psychotherapie als Einzel-, Gruppen- und Familientherapie mind. 100 Stunden

2.

Balint-Gruppe 35 Doppelstunden

3.

Selbsterfahrung

Selbsterfahrungs-Gruppe (tiefenpsychologisch-psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv)oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv)

oder

Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychoanalyse)


70 Doppelstunden

 


bzw.


150 Stunden

4.

Psychotherapeutische Behandlung unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren

Tiefenpsychologische Behandlungen

oder

Verhaltenstherapeutische Behandlungen unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren

120 Stunden

3 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen

bzw.

6 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen

5.

Zweitverfahren

Teilnahme an einem Fallseminar oder Co-Therapie in Einzel-

oder

Gruppentherapie

 

50 Doppelstunden

bzw.

80 Stunden

6.

Gruppentherapeutische Behandlungen (tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch) 2

7.

Anwendung von Entspannungsverfahren ( z.B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation) 8 Doppelstunden

8.

Kontinuierliche Teilnahme an Psychotherapie-Fallseminaren -

_

3. Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien

Auszug aus:
Ärzteblatt BADEN-WÜRTTEMBERG: Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien. (Stand vom 1.10.2003)

Definition

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.

Weiterbildungszeit

  • 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 7 Abs. 1.
  • 1 Jahr Kinderheilkunde oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin.
  • Angerechnet werden kann 1/2 Jahr Weiterbildung in der Neurologie.
  • 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
  • 2 Jahre Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, der Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen des Kindes-, Jugend- und Heranwachsendenalters, einschließlich neurologischer Untersuchungen sowie in der Differentialdiagnostik psychiatrischer Krankheitsbilder und Störungen, in der Pharmakotherapie, der Psychotherapie und der Soziotherapie von Kindern und Jugendlichen, auch unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Neurologie des Kindes- und Jugendalters.

Hierzu gehören in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:

1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltungsbeobachtung und Explorationstechnik
  • Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes
  • Entwicklungspsychologie, Psychosomatik und Neurosenlehre
  • der Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer Befunderhebungen
  • spezifischen neurologischen Untersuchungsmethoden
  • Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder
  • der Indikationsstellung und Technik der Psychotherapie einschließlich der psychotherapeutischen Verfahren sowie der Teilnahme an Balint-Gruppen, Selbsterfahrung und tiefenpsychologischen Behandlungen mit Supervision
  • der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung sowie in der indirekten kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen
  • der Somato- und Pharmakotherapie psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen
  • der Beurteilung labordiagnostischer Befunde
  • der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild
  • der Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
  • der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
  • der Begutachtung

2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über:

  • Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Pathologie des Nervensystems, der Reifungsbiologie und Reifungspathologie, der Humangenetik und Stoffwechselpathologie sowie des endokrinen Systems
  • Technik spezifischer Punktionsmethoden
  • Technik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren
  • Grundlagen der phasenspezifischen Psychohygiene
  • Prävention, Gesundheitsberatung und -erziehung sowie die Rehabilitation

Fachkunde Suchtmedizin

Weiterbildungszeit

  • Teilnahme an Kursen von insgesamt 48 Stunden und
  • Teilnahme an zwei klinischen Visiten

Inhalt und Ziel der Weiterbildung

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Behandlung abhängigkeitskranker und gefährdeter Menschen, unter Berücksichtigung ihres psychosozialen Umfeldes.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Einbettung des eigenen ärztlichen Handelns in ambulante, teilstationäre und stationäre ärztliche und nichtärztliche Hilfs-, Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten für Abhängigkeitskranke.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Grundlagen der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen einschließlich der juristischen Grundlagen.

_

unterer Abschluss
Impressum