Bieterfragen und Antworten

Bieterfrage Antwort

Frage zu 2.5.1 "Systemanforderungen" A19.3 und A24.2 in der Leistungsbeschreibung
Verstehen wir es richtig, dass die SmartCard Tastatur vom PC-Hersteller unterstützt bzw. zertifiziert sein muss und der PC-Hersteller bei Insolvenz des Bieters auch für die SmartCard Tastatur die Garantieabwicklung übernehmen muss?

Ja

Frage zu 2.1 "Konfiguration der PC-Systeme" auf Seite 9 "Sicherheit" in der Leistungsbeschreibung.
Unter dem Punkt "Sicherheit" auf Seite 9 schreiben Sie, dass der SmartCard Reader wahlweise leicht zugänglich im Gehäuse oder der Tastatur eingebaut sein muss oder per USB angeschlossen werden kann. Unter 2.5.1 "Systemanforderungen" A19.2 schreiben Sie, dass der SmartCard Reader in der Tastatur enthalten sein muss. Gehen wir Recht in der Annahme, dass der SmartCard Reader ausschließlich über die Tastatur angeboten werden soll?

Ja

Frage zu 2.5.1 "Systemanforderungen" A10.3 in der Leistungsbeschreibung.
Sie schreiben, dass mindestens 2 USB Anschlüsse an der Frontseite des Gehäuses leicht zugänglich sein müssen. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die USB-Anschlüsse direkt an der Vorderseite des PC-Gehäuses angebracht sein müssen und nicht etwa seitlich oder oberhalb des Gehäuses?

Ja

Frage zu 1.2 "Rollout-Konzept" Seite 4 in der Leistungsbeschreibung.
Zum Nachweis der Eignung fordern Sie mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte. In der Vergabebekanntmachung ist die Rede von mindestens 10 Referenzen für die Erbringung vergleichbarer Leistungen. Wie viele Referenzen müssen mit dem Angebot mindestens eingereicht werden?

3 (drei) abgeschlossene Referenzprojekte. Die Formulierung in der Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die nähere Definition der Referenzprojekte (Lieferung und Rollout von mindestens 2000 PC-Systemen an verschiedene Standorte (mindestens 10) eines Auftraggebers).

Frage zu Anlage 4 Punkt 17 "Bürgschaft".
Ist für die Ausschreibung eine Bürgschaft lt. Anlage 4 Punkt 17 erforderlich?

Ja. Der Auftragnehmer muss das Projekt über eine Bankbürgschaft absichern.

Hinweis:
Mit dem Angebot ist lediglich eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft lt. Anlage mit einzureichen.

Bereitschaftserklärung

Leistungsbeschreibung Pkt. 2.1 Konfiguration der PC-System: Seite 8: Festplatte/Speichertechnologie: ... Angebunden werden muss sie über eine Serial ATA 3.0 Schnittstelle und Leistungsbeschreibung Pkt. 2.5.1: Seite 13: A13.3 SATA 3.0 Schnittstelle als Kriterium A. Nach unserem Kenntnisstand ist die von Ihnen gewünschte Spezifikation S-ATA Revision 3.0 (6.0 Gbit/s) noch nicht endgültig von der SATA IO spezifiziert / freigegeben. Mit serienreifen Produkten / Chipsätzen kann frühestens Ende diesen Jahres oder sogar später gerechnet werden. Die aktuell am Markt verfügbaren PC-Chipsätze und auch S-ATA Platten basieren auf der Version S-ATA II (3.0 Gbit/s). Um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können, bitten wir Sie diese Anforderung auf den momentanen Standard S-ATA II (3.0 Gbit/s) zu ändern.

In dem Leistungsverzeichnis ist leider die Ergänzung "Gb/s" vergessen worden, d.h. es hätte heissen müssen:
... Serial ATA 3.0 Gb/s da entsprechend der SATA Naming Guidelines die Formulierung S-ATA II vermieden werden soll. Durch unseren Fehler ist es natürlich noch unklarer geworden.
Also, gemeint ist Serial ATA Revision 2.x (3.0 Gb/s).

Hier eine Frage bzgl. der Rechnungsstellung und dem Inkasso. Siehe Seite 3 des Leistungverzeichnis Pkt 1.1 Die Rechnungsstellung muss jedoch nach Vorgabe der Universität Freiburg direkt an die Empfänger erfolgen können, ebenso der Einzug der Forderungen (Inkasso). Verstehen wird es richtig, dass ausschließlich an die in der Liste (derzeit 51) aufgeführten bezugsberechtigten Hochschulen und Berufsgenossenschaften geliefert und verrechnet werden soll. Die Rechnungsempfänger also keine privat Personen bzw. Studenten sind.

Ja, so ist es. Es handelt sich allerdings um Berufsakademien und nicht um Berufsgenossenschaften. Innerhalb der Hochschulen/Akademien gibt es eine Reihe von Rechnungsadressen.

Sie antworten auf die Frage zu "Anlage 4 Punkt 17 Bürgschaft - Ist für die Ausschreibung eine Bürgschaft lt. Anlage 4 Punkt 17 erforderlich?" - mit Ja.
Dürfen wir die Antwort so verstehen, dass der Auftragnehmer erst nach Zuschlag bzw. nach Erteilung des konkreten Auftrags eine entsprechende Bankbürgschaft vorzulegen hat und diese nicht bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden muss? Wenn Nein, dann nennen Sie uns bitte die konkreten Inhalte der Gewährleistungs- bzw. Vertragserfüllungsbürgschaft.

Die Bankbürgschaft ist mit dem Angebot abzugeben. Wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Änderung:
Mit dem Angebot ist lediglich eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft lt. Anlage mit einzureichen.

Bereitschaftserklärung

Sie verlangen eine Bürgschaft zur Absicherung. Allerdings finden wir in den erläuternden Paragraphen 17 und 18 der zusätzlichen Vertragsbedingungen keine Angaben darüber, welcher Betrag über eine Bürgschaft abgesichert werden soll. In anderen öffentlichen Ausschreibungen findet ein Wert von 5% der Ausschreibungssumme Anwendung. Ist das in diesem Fall genauso? Wenn nein, über welchen Betrag soll eine Bürgschaft gestellt werden?
Erläuterung zur Bieterfrage:
Da die Banken im Angesicht der Krise momentan bis zu 6% des Bürgschaftswertes an Gebühren verlangen, ist es von großer Wichtigkeit zu erfahren ob der Bürgschaftsbetrag 200.000 Euro oder 4.000.000 Euro beträgt.

Die Bankbürgschaft beläuft sich, wie bei öffentlichen Aufträgen üblich, auf 5% der Gesamtsumme.

Hinweis:
Mit dem Angebot ist lediglich eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft lt. Anlage mit einzureichen.

Bereitschaftserklärung

Gibt es besondere Anforderungen oder Zertifizierungen, die der SmartCard-Reader in der Tastatur erfüllen muß und wenn ja, welche?

Es sind keine weiteren Anforderungen oder Zertifizierungen notwendig. Auf Kriterium A19.3 wird aber explizit hingewiesen.

In der Veröffentlichung unter dem Punkt Angebotssprache geben Sie an, dass die Angebote in deutscher Sprache abgefasst sein sollen. Ist es zulässig Produktdatenblätter in englischer Sprache einzureichen?

Ja

In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 1.1 Lieferorte / Rechnungslegung geben Sie an, dass das Verpackungsmaterial durch den Bieter zurück zu nehmen ist. Ist es möglich das Verpackungsmaterial bei Anlieferung der Hardware zurück zu nehmen, oder soll dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen?

Das Verpackungsmaterial muss zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache mit dem Kunden abgeholt werden. (Dies ist für die hochschulinterne Logistik unverzichtbar.)

In der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.1 Konfiguration der PC-Systeme "Umwelt" fordern Sie eine zertifizierte Deklaration, aus der eindeutig die Daten der umweltrelevanten Parameter hervorgehen und nennen als Beispiel die IT Eco Declaration. Da diese IT Eco Deklaration den Kreis der Hersteller stark einschränkt, bitten wir um Zulassung von Erklärung der Hersteller welche diese Punkte, wie Verpackung und Recycling sowie Zusammenbau, Energieverbrauch und die Emission von Chemikalien berücksichtigt.

Eine der IT Eco Deklaration vergleichbare Erklärung wird akzeptiert.

In der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.1 Konfiguration der PC-Systeme "Erweiterbarkeit" fordern Sie mindestens einen freien PCIe x16-Steckplatz in voller Bauhöhe und als Grafikcontroller eine vergleichbare Leistung wie nVidia Quadro NVS 210S. Ist es hier zulässig, den DVI Ausgang mittels einer DVI-ADDON Steckkarte zu realisieren?

Ja

In der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.1 Konfiguration der PC-Systeme "Betriebssystem" fordern Sie die Zertifizierung für Windows XP und Windows Vista. Da die neueren PC-Systeme nur noch unter Windows Vista zertifiziert sind, bitten wir um Zulassung einer Erklärung des Herstellers, welche die Lauffähigkeit unter Windows XP und Linux bestätigt.

Ja, wird akzeptiert

In der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 2.1 Konfiguration der PC-Systeme "Bildschirm" fordern Sie ein 19" TFT-Display mit einer Auflösung von 1600 x 1050 Pixel. Diese Auflösung wird standardmäßig bei 22" TFT Monitoren gefordert. Wir bitten daher um Anpassung der Auflösung auf 1280 x 1024.

Die Auflösung von 1600 x 1050 Pixel ist das entscheidende Kriterium und muss erfüllt werden

In der Anlage 4 Punkt 17 Bankbürgschaft fordern Sie für die Ausschreibung eine Bürgschaft und teilen den Bietern in den Bietermitteilungen mit, dass diese bereits mit dem Angebot abzugeben ist. Wir bitten um Zulassung einer Bereitschaftserklärung der Bieter, bei Angebotsabgabe, dass bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Bankbürgschaft überreicht wird. Das Ausstellen einer Bankbürgschaft ist mit hohen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden, welche bei der aktuellen Wirtschaftslage vermieden werden könnte.

Mit dem Angebot ist lediglich eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft lt. Anlage mit einzureichen.

Bereitschaftserklärung

Soll der beigefügte EVB-IT-Kaufvertrag ausgefüllt dem Angebot beigelegt werden?

Ja

In Ihrer Ausschreibung ist im Pinkt A20.11 als Ausschlußkriterium Drehbarkeit gefordert. Durch die geforderte Auflösung, im Punkt A20.5, kommt nur ein 22" Wide TFT in Frage. Wir haben aus ergonomischen Gründen kein Pivot bei Wide Formaten. Wir beziehen uns dabei auf die Ergonomieempfehlung der VBG, (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, BGI 650). Wenn ein 22" Wide TFT im Hochformat auf dem Tisch steht, dann ist die oberste Zeile höher als die Augen des Benutzers und das ist ergonomisch nicht erlaubt. Ist es möglich diesen Punkt nicht als Ausschlusskriterium zu bewerten.

Wir können Ihrem Wunsch nach Entfernung dieses A-Kriteriums nicht nachkommen. Die Funktionalität wird gewünscht, das Kriterium bleibt daher gültig. Sie beziehen sich auf eine Ergonomie-Empfehlung einer Berufsgenossenschaft, keiner bindenden Vorschrift. Zudem kann ein Pivot-fähiger Monitor ja ergonomisch im Querformat betrieben werden

Für die Bearbeitung der o.g. Ausschreibung bitten wir um die Zusendung der Liefer- und Rechnungsanschriften, sowie der Lieferbedingungen gemäß Anlage 3, Punkt 7, per Mail.

Die Liefer-und Rechnungsanschriften stehen noch nicht endgültig fest, da sich die 5 Anlieferungsorte pro Hochschule noch ändern können. Im Anhang finden Sie aber die Liste der bezugsberechtigten Hochschulen. Die Lieferbedingungen selbst finden Sie im Leistungsverzeichnis.

Im Punkt 1.1 wird beschrieben, dass pro Hochschulstandort grundsätzlich 5 verschiedene Anlieferungsstellen bedient werden können müssen. Können Sie das "grundsätzlich" näher beschreiben?

Es kann 5 verschiedene Anlieferungsstellen des Hochschulstandorts geben. Eventuell werden nicht alle Hochschulen 5 Stellen anmelden.

Können Sie uns auch die Liste der bezugsberechtigten Hochschulen und Berufsakademien zusenden?

Die Liste kann angefordert werden unter folgender E-Mail:
detlev.degenhardt@rz.uni-freiburg.de

Im Punkt 1.2 Rollout-Konzept beschreiben Sie, dass der Vor-Ort-Service mit Reaktionszeit "next business day" gefordert wird. Wie sieht es mit der Wiederherstellungszeit aus?

Sie wird nicht näher spezifiziert, da sie in manchen Einsatzbereichen nicht kritisch ist. Selbstverständlich gehen wir aber davon aus, dass nach einer Annahme einer Garantiemeldung diese auch ohne Verzögerungen bearbeitet wird.

Zum Support/Garantie:
Was geschieht bei einem Gerätetausch mit den Daten auf der Festplatte?

Ist kein kritischer Punkt, kann ggfs. im Einzelfall geregelt werden. Die Geräte werden tyosicherweise in Pools eingesetzt, so dass keine persönlichen Daten gespeichert werden.

Frage zu 2.5.1 "Systemanforderungen" A17.1 in der Leistungsbeschreibung
Sie fordern für die angebotenen Systeme einen Nachweis für die Zertifizierung für Windows XP. Microsoft nimmt seit einiger Zeit keine neuen Geräte mehr in die Win XP HCL-Liste mehr auf, sondern tut dies nur noch für VISTA. Desweiteren wurde die Windows XP Lizenz von Microsoft abgekündigt und das neue Betriebssystem "Windows 7" wird in naher Zukunft auf den Markt gebracht.
Die Verantwortung für die Kompatibilität zu älteren Betriebssystemen, hier Windows XP Professional, hat Microsoft komplett in die Hände der entsprechenden Hersteller gelegt. Ist es zur Erfüllung der Windows XP Zertifizierung ausreichend, wenn ein entsprechender HCL / Windows-Katalog für VISTA nachgewiesen wird und darüber hinaus die Lauffähigkeit für das Betriebssystem Windows XP durch eine Erklärung des Herstellers garantiert wird?

Ja

Frage zu 2.5.1 "Systemanforderungen" A1.1 und A14.1 in der Leistungsbeschreibung
In der Ausschreiburg fordern Sie einen PC im "Maximal Mini-Tower Formfaktor" sowie einen "DVD Dual-Layer Brenner". Ist es möglich ein System im Desktop bzw. Small Form Faktor anzubieten und diesen dann vertikal aufzustellen und den DVD-Brenner vertikal zu betreiben wenn ansonsten alle anderen Forderungen erfüllt werden?

Nein, dies müssen wir ablehnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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