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Wichtige Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn der Schulabschluss (Hauptschule, Mittlere Reife, Fachschulreife oder Abitur) nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbestätigung des ausländischen Schulabschlusses vorgelegt werden. Diese Bestätigung wird vom Regierungspräsidium Stuttgart bei Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten ist die Vorlage einer Freizügigkeitsbescheinigung unbedingt erforderlich (gemäß Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU - § 5 FreizügG/EU).

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind unbedingt erforderlich!