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Kenntnisse nicht ausreichend

(16.4.2010) Menschen mit einer Behinderung müssen anders medizinisch behandelt werden als Menschen ohne Behinderung. Doch eine spezielle Ausbildung findet im Studium meist nicht statt. Anders in Freiburg.

(bw) Die gesundheitliche Versorgung von erwachsenen Menschen mit einer schweren geistigen oder mehrfachen Behinderung kann nicht in dem gleichen Muster erfolgen, wie bei Menschen ohne Behinderung. Das klingt zwar einleuchtend, doch die Realität in Deutschland sieht anders aus. Das Gesundheitssystem ist vielfach nicht in der Lage, den besonderen Belangen der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gerecht zu werden.

Allgemein fehlt bei Ärztinnen und Ärzten, die erwachsene Menschen mit einer geistiger Behinderung behandeln, die Erfahrung und Schulung in der Kommunikation und Umgang mit dieser Personengruppe. An der Universität Freiburg gibt es daher seit einigen Jahren ein Wahlpflichtfach „Medizin für Menschen mit geistiger Behinderung“, das mit einer Semesterwochenstunde und einem Leistungsnachweis absolviert werden kann. „In dieser Form ist dieses Angebot unter den deutschen Universitäten einmalig“ betont Dr. Peter Martin, Lehrbeauftragter der medizinischen Fakultät Freiburg.

Die medizinische Fakultät der Universität Freiburg liegt auf der Linie dessen, was Selbsthilfe- und Angehörigenorganisationen seit Jahren fordern. „Das Problem bei der Behandlung von behinderten Menschen liegt darin, dass einfach die speziellen Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie für diese Personengruppe fehlt“, so Dr. Peter Martin, der auch Chefarzt der Séguin-Klinik für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung am Epilepsiezentrum Kork ist. „Es ergeben sich bei vielen früh entstandenen chronischen Erkrankungen im Erwachsenenalter ganz neue und für diese Altersgruppe spezifische medizinische Herausforderungen“, so Martin. „Etwa das Auftreten von Demenzen, von psychiatrischen Erkrankungen oder von altersabhängig auftretenden degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates.“

Hinzu kommt, dass bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung auch andere rechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Wichtig ist daher, Inhalte der Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in wesentlichem Umfang in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzte einzubringen.

„Ziel muss es sein, dass Ärzte nach ihrem Studium Besonderheiten bei der Anamneseerhebung, der klinischen Untersuchung, der Diagnosestellung und Therapie bei Patienten mit geistiger Behinderung kennen und in der Lage sind, auf diese einzugehen“, fordert Dr. Martin. Doch bisher sind Inhalte der Medizin für Menschen mit geistiger Behinderung nicht verbindlich in das Medizinstudium integriert. Ein Zustand, der dringend gerändert werden müsste.

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