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Leitsätze für die Personalratsarbeit an der Uniklinik Freiburg

Wir sind aktive Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei motivieren, stärken und unterstützen wir die Beschäftigten, ihre Interessen selbst wahrzunehmen.

Wir sind vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater mit fachlicher, methodischer, personaler und sozialer Kompetenz.

Wir sind Informationsquelle und wachen über die Rechte der Beschäftigten.

Wir bilden die Gegenmacht im Betrieb.

Freiburg, im Juli 2005
ergänzt und modifiziert am 17.Januar 2006 und 24.Oktober 2006

rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG).  Die jeweils aktuelle Fassung des LPVG finden Sie im Internet hier.

Zuständigkeit

Der Personalrat der Uniklinik ist zuständig für alle Beschäftigten des Klinikums einschließlich der vorklinischen Institute, die dem Klinikum zugeordnet sind (Institut für Humangenetik, Institut für Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (IMBI), Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene (IMMH), Institut für Pathologie, Institut für Umweltmedizin und Kranknhaushygiene).

Für die Beschäftigten aller anderen Einrichtungen der Universität Freiburg ist der Personalrat der Universität zuständig.

Die wissenschaltlichen  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Beschäftigte der Universität (bzw. des Landes) und erbringen ihre Arbeitsleistung am Klinikum. Dies führt zu einer "Doppelzuständigkeit" der Personalvertretungen: Grundsätzlich bleibt der Personalrat der Uniklinik zuständig, lediglich in wenigen Fällen von personellen Einzelmaßnahmen ist der Personalrat der Universität zuständig.