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Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
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Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
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Wichtige Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Wenn der Schulabschluss
- Hauptschule
- Mittlere Reife
- Fachschule oder Abitur
nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbestätigung des ausländischen Schulabschlusses vorgelegt werden. Diese Bestätigung wird vom Oberschulamt bei Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten ist die Vorlage einer Freizügigkeitsbescheinigung unbedingt erforderlich (gemäß Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU - § 5 FreizügG/EU).
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind unbedingt erforderlich.
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