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Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Weiterbildung zur PraxisanleiterIn
Leitung der Weiterbildungsstätte
A. Mohrbacher
Leitung der Weiterbildung
D. Berger
Ch. Ranft
Rahmenbedingungen
Die Weiterbildung umfasst 200 Stunden theoretischen Unterricht.
Diese Stunden werden im Rahmen eines Blocksystems über das Kalenderjahr verteilt.
Es ist eine schriftliche Arbeit zwischen den Theorieblöcken zu erstellen.
Kursbeginn
Jährlich, genauer Termin auf Nachfrage
Die Weiterbildung findet in den Räumlichkeiten der Akademie des Universitätsklinikums Freiburg statt.
Abschluss
Es muss eine schriftliche Abschlussarbeit erstellt und präsentiert werden.
Ein Zertifikat belegt den erfolgreichen Abschluss.
Teilnahmegebühr
Für externe Teilnehmer auf Anfrage
Zielgruppe
Adressaten der Weiterbildung sind Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Hebammen / Entbindungspfleger, Altenpfleger/innen, Operationstechnische Assistenten/innen, die in ambulanten, stationären Einrichtungen und/ oder Funktionsbereichen des Gesundheitswesens arbeiten.
Ziele der Weiterbildung
Der Praxisanleiter / die Praxisanleiterin ist in der Lage die praktische Anleitung der Auszubildenden in den Pflegeberufen sowie die Einarbeitung und / oder Begleitung der Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
- vorzubereiten
- durchzuführen
- auszuwerten
- zu reflektieren
- weiterzuentwickeln
und weitere Aufgaben im Rahmen der Stellenbeschreibungen zu übernehmen, die dort von der Pflegedirektion benannt sind.
Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikums richten ihre Anmeldung bitte über ihre Pflegedienstleitung an Frau Buchstor, Pflegedirektorin.
Beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Teilnahmevoraussetzungen
Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang
- Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. Jahrg.2003 Teil I Nr.36) oder das Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger, zur Hebamme / Entbindungspfleger und zum/zur operationstechnischen Assistenten/in.
- Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die mindestens 2 Jahre betragen soll.
Auskünfte:
Herr Dieter Berger
Lehrer f. Pflegeberufe
Leitung der Weiterbildung
e-mail:dieter.berger@uniklinik-freiburg.de
Tel.: 0761/270-92660
Fax: 0761/270-92520
Frau Cristiane Ranft
Dipl. Pflegepädagogin (FH)
Leitung der Weiterbildung
e-mail:christiane.ranft@uniklinik-freiburg.de
Tel.: 0761/270-9267/9254




