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» Staatliche Weiterbildungen » Pflege in der Intensivmedizin und der Anästhesie
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Pflege in der Intensivmedizin und der Anästhesie

Leitung der Fachweiterbildungsstätte

A. Mohrbacher

Leitung der Fachweiterbildung

D. Noll

Zielgruppe

Adressaten der Weiterbildung sind Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, die in der Intensivpflege und / oder der Anästhesie arbeiten

Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildung soll die Teilnehmerinnen mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege und intensivmedizinischen Versorgung sowie der Anästhesie vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten sowie patientenorientierten Verhaltensweisen und Einstellungen vermittlen.

Rahmenbedingungen

Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Intensivpflege vom 19.Dezember 2000 durchgeführt.

Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.

Umfang:

Theoretische Weiterbildung:

Die theoretische Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht im Klassenverband und

praktischem / klinischem Unterricht in den Einsatzorten mit einem Gesamtumfang von 720 Stunden.

Der theoretische - und praktische Unterricht findet in Form von Blockwochen statt.

Praktische Weiterbildung:

Die praktische Weiterbildung hat einen Gesamtumfang von 2.350 Stunden. Die Weiterbildungsordnung legt obligatorische im Rahmen der praktischen Weiterbildung fest.

Obligatorisch sind mindestens 600 Stunden in

  • Der operativen Intensivpflege
  • Der konservativen Intensivpflege
  • Anästhesie

zu leisten.

Abschluss:

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger für Intensivpflege und Anästhesie.

Start

Auf Nachfrage

Unterrichtszeitn:  08.30 - 11.45 Uhr

                                  12.45 -17.45 Uhr 

Ort

Schulräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg

Kosten

Interne Kostenübernahme regelt derTVUK.

Teilnahmevoraussetzungen

Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang "Intensivpflege und Anästhesie":

  1. Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893).
  2. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate auf einer Intensivstation.

Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikums richten ihre Anmeldung bitte über ihre Pflegedienstleitung an Frau Buchstor, Pflegedirektorin.

beizufügen:

  • tabelarischer Lebenslauf
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Externe Bewerbung

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
  • Das Zeugnis der Krankenpflegeausbildung bzw. der Kinderkrankenpflegeausbildung,
  • die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester bzw. Kinderkrankenpfleger,
  • Ein Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche zweijährige Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung (der Nachweis über die zweijährige Tätigkeit muss mindestens 6 Monate Arbeit auf einer Intensivstation beinhalten)

Auskünfte

Herr Dietmar Noll

Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Lehrer für Pflegeberufe

Tel. 0761 / 270 -9255

E-Mail: dietmar.noll@uniklinik-freiburg.de

Herr Alexander Mohrbacher

Dipl.-med.päd.

Leitung der Weiterbildungsstätte

Tel. 0761 / 270 -9240

Fax: 0761 / 270 -9255

E-Mail: alexander.mohrbacher@uniklinik-freiburg.de

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