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Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Pädiatrische Intensivpflege |
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Leitung der Fachweiterbildungsstätte
A. Mohrbacher
Fachliche Leitung
B. Schiffer
Zielgruppe
Adressaten der Weiterbildung sind Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, die in der pädiatrischen Intensivpflege Kinder pflegen und begleiten.
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege und intensivmedizinischer Versorung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
Zu den pflegerischen Aufgaben in der pädiatrischen Intensivpflege zählen insbesondere:
- die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen,
- die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, gegebenenfalls die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes,
- die Unterstützung ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen,
- die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum intensivpflegerischen Aufgabenbereich gehört,
- die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensivabteilungen und Anästhesieabteilungen,
- die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Kinderkrankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmern, Krankenpflegeschülern, Kinderkrankenpflegeschülern sowie sonstigen Mitarbeitern,
- die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften,
- das Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung,
- die Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere auch durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen, erzielt werden.
Rahmenbedingungen
Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Intensivpflege vom 19.Dezember 2000 durchgeführt.
Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.
Umfang
Theoretische Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht im Klassenverband und praktischem / klinischem Unterricht in den Einsatzorten mit einem Gesamtumfang von 720 Stunden.
Der theoretische - und praktische Unterricht findet in Form von Blockwochen statt.
Praktische Weiterbildung
Die praktische Weiterbildung hat einen Gesamtumfang von 2350 Stunden. Die Weiterbildungsordnung legt obligatorische im Rahmen der praktischen Weiterbildung fest.
Obligatorisch sind mindestens 600 Stunden in
- der neonatologischen Intensivpflege
- der interdisziplinären Kinderintensivpflege
zu leisten.
Zudem sind mindestens 160 Stunden in der Anästhesie und mindestens 930 Stunden wahlweise in den vorgenannten Bereichen bzw. in weiteren Funktionsbereichen wie bspw. Dialyse, Kreisssaal etc. mit jeweils höchstens 100 Stunden zu absolvieren.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger für Pädiatrische Intensivpflege.
Start
Der nächste Kurs startet auf Nachfrage
Unterrichtszeiten
9.00 Uhr bis 12.15 Uhr
13.15 Uhr bis 18.15 Uhr
Ort
Schulräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg
Kosten
ca. 3500,- Euro für externe Teilnehmer.
Interne Kostenübernahme regelt der Tarifvertrag.
Teilnahmevoraussetzungen
Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang "Pädiatrische Intensivpflege":
- Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893).
- Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate in der pädiatrischen Intensivpflege.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums richten ihre Anmeldung bitte über ihre Pflegedienstleitung an die Pflegedirektion.
Beizufügen
- tabelarischer Lebenslauf
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Externe Bewerbung
Der Bewerbung sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
- das Zeugnis der Krankenpflegeausbildung bzw. der Kinderkrankenpflegeausbildung,
- die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester bzw. Kinderkrankenpfleger,
- ein Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche zweijährige Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung (davon mindestens 6 Monate in der pädiatrischen Intensivpflege).



