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Pädiatrische Intensivpflege


Leitung der Fachweiterbildungsstätte

A. Mohrbacher

Fachliche Leitung

B. Schiffer


Zielgruppe

Adressaten der Weiterbildung sind Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, die in der pädiatrischen Intensivpflege Kinder pflegen und begleiten.

Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildung soll die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege und intensivmedizinischer Versorung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.

Zu den pflegerischen Aufgaben in der pädiatrischen Intensivpflege zählen insbesondere:

  • die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen,
  • die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, gegebenenfalls die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes,
  • die Unterstützung ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen,
  • die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum intensivpflegerischen Aufgabenbereich gehört,
  • die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensivabteilungen und Anästhesieabteilungen,
  • die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Kinderkrankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmern, Krankenpflegeschülern, Kinderkrankenpflegeschülern sowie sonstigen Mitarbeitern,
  • die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden sowie der Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften,
  • das Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung,
  • die Zusammenarbeit im therapeutischen Team.

Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere auch durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen, erzielt werden.

Rahmenbedingungen

Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Intensivpflege vom 19.Dezember 2000 durchgeführt.

Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.

Umfang

Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht im Klassenverband und praktischem / klinischem Unterricht in den Einsatzorten mit einem Gesamtumfang von 720 Stunden.

Der theoretische - und praktische Unterricht findet in Form von Blockwochen statt.

Praktische Weiterbildung

Die praktische Weiterbildung hat einen Gesamtumfang von 2350 Stunden. Die Weiterbildungsordnung legt obligatorische im Rahmen der praktischen Weiterbildung fest.

Obligatorisch sind mindestens 600 Stunden in

  • der neonatologischen Intensivpflege
  • der interdisziplinären Kinderintensivpflege

zu leisten.

Zudem sind mindestens 160 Stunden in der Anästhesie und mindestens 930 Stunden wahlweise in den vorgenannten Bereichen bzw. in weiteren Funktionsbereichen wie bspw. Dialyse, Kreisssaal etc. mit jeweils höchstens 100 Stunden zu absolvieren.

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger für Pädiatrische Intensivpflege.

Start

Der nächste Kurs startet auf Nachfrage

Unterrichtszeiten

  9.00 Uhr bis 12.15 Uhr

13.15 Uhr bis 18.15 Uhr

Ort

Schulräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg

Kosten

ca. 3500,- Euro für externe Teilnehmer.

Interne Kostenübernahme regelt der Tarifvertrag.

Teilnahmevoraussetzungen

Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang "Pädiatrische Intensivpflege":

  1. Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893).
  2. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate in der pädiatrischen Intensivpflege.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums richten ihre Anmeldung bitte über ihre Pflegedienstleitung an die Pflegedirektion.

Beizufügen

  • tabelarischer Lebenslauf
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Externe Bewerbung

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
  • das Zeugnis der Krankenpflegeausbildung bzw. der Kinderkrankenpflegeausbildung,
  • die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester bzw. Kinderkrankenpfleger,
  • ein Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche zweijährige Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung (davon mindestens 6 Monate in der pädiatrischen Intensivpflege).



unterer Abschluss
Impressum