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Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Weiterbildung zur Stationsleitung
Leitung der Weiterbildungsstätte
A. Mohrbacher
Leiter der Fachweiterbildung
A. Mohrbacher
Zielgruppe
Adressaten der Weiterbildung sind Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen, Altenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger, Hebammen und Entbindungspfleger.
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll mit den Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der krankenpflegerischen Versorgung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Rahmenbedingungen
Der Weiterbildungslehrgang entspricht dem Landespflegegesetz § 19 vom 11. September 1995 (GBI. S. 665), geändert durch das Gesetz vom 12. April 1999 (GBI. S. 149), in Verbindung mit der Weiterbildungsverodnung "Stationsleitungskurs" vom 19. Dezember 2000 (GBI. 2001 S. 58)
Umfang
Die Weiterbildung umfasst 720 Stunden theoretischen Unterricht. In diesem Rahmen wird ein Praktikum von 144 Stunden durchgeführt. Die Praktikumstage werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern was Zeitpunkt und und Praktikumsort betrifft, selbst organisiert. Sie erhalten dabei Unterstützung von ihrer zuständigen Pflegedienstleitung.
Abschluss
Die Weiterbildung wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein entsprechendes Weiterbildungszeugnis bestätigt.
Start: 08. Oktober 2012
Blockdaten
Unterrichtszeiten: 8.15 -11.30 Uhr
12.30 -15.45 Uhr
Ort:
Unterrichtsräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg
Einsteinstraße 9
79108 Freiburg
Kosten:
3000,- Euro für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Interne Kostenübernahme regelt der BAT.
Teilnahmevoraussetzungen
Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang:
- Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I.S. 893 oder die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Hebammengesetzes (HebG) vom 4. Juni 1985 (BGBI. I.S. 902) oder das Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger, zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger.
- Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll.
Bewerbung
Über die Teilnahme von Pflegepersonal des Universitätsklinikums Freiburg entscheidet die jeweilige Pflegedienstleitung
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit zwei Lichtbildern und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Zeugnis der Krankenpflegeausbildung, Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflegeausbildung oder Heilerziehungspflegeausbildung beziehungsweise der Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger
- Zeugnis über eine berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll
- Briefmarken (3 x 0,55 Euro)
Auskünfte
Alexander Mohrbacher
E-mail: alexander.mohrbacher@uniklinik-freiburg.de
Dipl. med. päd.
Leitung der Weiterbildungsstätte
Tel. 0761 / 270-92410
Fax: 0761 / 270.....




