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Weiterbildung zur Stationsleitung

Leitung der Weiterbildungsstätte

A. Mohrbacher

Leiter der Fachweiterbildung

A. Mohrbacher

Zielgruppe

Adressaten der Weiterbildung sind Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen, Altenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger, Hebammen und Entbindungspfleger.

Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildung soll mit den Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der krankenpflegerischen Versorgung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Rahmenbedingungen

Der Weiterbildungslehrgang entspricht dem Landespflegegesetz § 19 vom 11. September 1995 (GBI. S. 665), geändert durch das Gesetz vom 12. April 1999 (GBI. S. 149), in Verbindung mit der Weiterbildungsverodnung "Stationsleitungskurs" vom 19. Dezember 2000 (GBI. 2001 S. 58)

Umfang

Die Weiterbildung umfasst 720 Stunden theoretischen Unterricht. In diesem Rahmen wird ein Praktikum von 144 Stunden durchgeführt. Die Praktikumstage werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern was Zeitpunkt und und Praktikumsort betrifft, selbst organisiert. Sie erhalten dabei Unterstützung von ihrer zuständigen Pflegedienstleitung.

Abschluss

Die Weiterbildung wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein entsprechendes Weiterbildungszeugnis bestätigt.

Start:                08. Oktober 2012                            

Blockdaten                            

Unterrichtszeiten:                           8.15 -11.30 Uhr

                                                          12.30 -15.45 Uhr

Ort:

Unterrichtsräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg

Einsteinstraße 9

79108 Freiburg

Kosten:

3000,- Euro für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Interne Kostenübernahme regelt der BAT.

Teilnahmevoraussetzungen

Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang:

  1. Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I.S. 893 oder die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Hebammengesetzes (HebG) vom 4. Juni 1985 (BGBI. I.S. 902) oder das Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger, zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger.
  2. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll.

Bewerbung

Über die Teilnahme von Pflegepersonal des Universitätsklinikums Freiburg entscheidet die jeweilige Pflegedienstleitung

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit zwei Lichtbildern und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Zeugnis der Krankenpflegeausbildung, Kinderkrankenpflegeausbildung, Altenpflegeausbildung oder Heilerziehungspflegeausbildung beziehungsweise der Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger
  • Zeugnis über eine berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll
  • Briefmarken (3 x 0,55 Euro)

Auskünfte

Alexander Mohrbacher

E-mail: alexander.mohrbacher@uniklinik-freiburg.de

Dipl. med. päd.

Leitung der Weiterbildungsstätte

Tel. 0761 / 270-92410

Fax: 0761 / 270.....

 

unterer Abschluss
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