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Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Pflege für den Operationsdienst
Leitung der Fachweiterbildungsstätte
A.Mohrbacher
Leitung der Fachweiterbildung
E. Born
Zielgruppe
Adressaten der Weiterbildung sind Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, die im Operationsbereich tätig sind
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll die Teilnehmerinnen mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der OP-Bereiche vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten sowie patientenorientierten Verhaltensweisen und Einstellungen vermittlen.
Rahmenbedingungen
Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet Operationsdienst vom 09. Februar 2001 durchgeführt.
Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.
Umfang:
Theoretische Weiterbildung: Die theoretische Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht (Blocksystem) im Klassenverband und praktischem / klinischem Unterricht in den Einsatzorten mit einem Gesamtumfang von 720 Stunden.
Der theoretische - und praktische Unterricht findet in Form von Blockwochen statt.
Praktische Weiterbildung:
Die praktische Weiterbildung hat einen Gesamtumfang von 2350 Stunden. Die Weiterbildungsordnung legt obligatorische im Rahmen der praktischen Weiterbildung fest.
Obligatorisch sind mindestens:
- 800 Stunden in einer hauptamtlich geleiteten allgemein-chirurgischen Fachabteilung
- jeweils 300 Stunden in 2 weiteren hautpamtlich geleiteten Fachdisziplinen
- 200 Stunden im Bereich der Anästhesie, Endoskopie und Sterilisationsbereich
Abschluss:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger für den Operationsdienst
Start: Auf Nachfrage
Unterrichtszeiten 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine
Ort
Schulräume der Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg
Kosten ca. 3500,- Euro für Externe Teilnehmer.
Interne Kostenübernahme regelt der BAT.
Teilnahmevoraussetzungen
Nach den Vorgaben der Weiterbildungsverordnung gelten zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in den Weiterbildungslehrgang "Pflege im Operationsdienst":
- die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893.
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate im Operationsbereich
Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikums richten ihre Anmeldung bitte über ihre Pflegedienstleitung an Frau Buchstor, Pflegedirektorin.
beizufügen:
- tabelarischer Lebenslauf
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Externe Bewerbung
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Ein Lebenslauf in tabellarischer Form und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Das Zeugnis der Krankenpflegeausbildung bzw. der Kinderkrankenpflegeausbildung
- die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
- Ein Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche zweijährige Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung (der Nachweis über die zweijährige Tätigkeit muss mindestens 6 Monate Arbeit im Operationsbereich beinhalten)




