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Wahlfach Rechtsmedizin

Die Studienordnung sieht für den klinischen Studienabschnitt die Belegung eines Wahlfaches vor. Dieses kann auch in der Rechtsmedizin absolviert werden. Dies ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich. Der Besuch des Blockkurses Rechtsmedizin ist Voraussetzung für die Belegung des Wahlfaches.

Die Studierenden werden für die Zeitdauer von 3 Wochen vormittags im wesentlichen im Sektionssaal eingesetzt, erhalten aber auch Einblicke in die Labors und nehmen an Gerichtsverhandlungen teil.

Grundlage der Benotung ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem rechtsmedizinischen Thema, das mit der Betreuerin / dem Betreuer abgesprochen werden kann. Alternativ können auch Vorarbeiten zu einer Dissertation an unserem Institut als schriftliche Arbeit bewertet werden. Die Arbeit soll spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Wahlfaches vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilt: Priv.-Doz. Dr. Ulrike Schmidt.

Famulatur

Eine Famulatur in der Rechtsmedizin wird als "Wahlfamulatur" (§7 Abs. 2 Nr. 3 ÄAppO) für die Dauer eines Monats vom Landesprüfungsamt anerkannt. Eine Famulatur ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich.

Die Terminmöglichkeiten erfragen Sie bitte im Sekretariat von Herrn Prof. Pollak unter Tel. 203-6853

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