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Die Geschichte des Instituts
Albrecht VI., Erzherzog von Österreich, stiftete 1457 die Alma Mater Friburgensis als rechtlich selbständige Universität mit eigener Gerichtsbarkeit. Der Vorlesungsbetrieb wurde 1460 aufgenommen.
Ab 1755 fanden regelmäßige Lehrveranstaltungen über Rechtsmedizin (damals “Medicina legalis”) statt. Der erste Professor für Gerichtliche Medizin an der Universität Freiburg war Franz Carl Anton RODECKER (1769-1773).
1942 sollte erstmals ein eigenes Institut für Gerichtliche Medizin eingerichtet werden (unter Herbert ELBEL). Kurz nach der behelfsmäßigen Unterbringung in der Albertstraße 4 wurde das Institut am 27.11.1944 beim Bombenangriff zerstört.
Nach dem Kriegsende übernahmen zunächst die Pathologen Gerhard LIEBEGOTT und Franz BÜCHNER die Tätigkeit auf forensisch-pathologischem Gebiet. Am 23.3.1954 wurde Günther WEYRICH zum Extraordinarius ernannt und mit der Gründung eines neuen Instituts beauftragt. Als Provisorium diente anfänglich eine Wohnung im Haus Katharinenstraße 32, bis der jetzige Institutsneubau in der Albertstraße 9 im Jahr 1962 bezogen werden konnte.
Nach der Emeritierung von Günther WEYRICH, der 1960 zum Ordinarius ernannt worden war, folgten als Lehrstuhlinhaber Wolfgang SPANN (1966-1969), Balduin FORSTER (1970-1988) und Stefan POLLAK (seit 1989).





