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Was ist Rechtsmedizin?

Nach einer alten Definition ist Rechtsmedizin, früher "Gerichtliche Medizin" genannt, die Anwendung medizinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspflege. Diese Begriffsbestimmung bringt vor allem die praktische Bedeutung des Faches zum Ausdruck. Die Gerichtliche Medizin ist als eine der ältesten medizinischen Disziplinen seit langem an den europäischen Universitäten etabliert. Wesentliche Teilbereiche sind heute die somatische Rechtsmedizin, die medizinische Kriminalistik, die Verkehrsmedizin, die forensische Toxikologie sowie die forensische Spurenkunde. Darüber hinaus ist die ärztliche Rechts- und Standeskunde seit eh und je eine der tragenden Säulen des Faches. Durch die lange Tradition der forensischen Gutachtenerstattung wird die Rechtsmedizin zutreffend als das Mutterfach der begutachtenden Medizin bezeichnet.

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