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Weiterbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin für Rechtsmedizin
Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin ist durch die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern geregelt.
Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung, davon
- 6 Monate im Gebiet Pathologie
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
- können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden.
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Durchführung der Leichenschau
- der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
- der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
- der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
- der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
- der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
- der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherung
- den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
- strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
- forensischer Traumatologie
- forensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
- Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
- gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
- histologische Untersuchungen
- Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
- mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
- forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen
Logbuch gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg





