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Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
Transfusionsrückmeldung
Auf den beiden Anteilen des Begleitscheines: "Zurück an die Transfusionsmedizin" und "Zur Ablage in der Krankenakte" dokumentiert entweder eine approbierte ärztliche Person oder deren Beauftragte(r) aus dem Pflegebereich, die den Patienten in der Zeit bis zum Ausfüllen der Transfusionsrückmeldung betreut haben und über mögliche Nebenwirkungen sich ein Bild verschafft haben, die Verträglichkeit der Transfusion. Falls keine Nebenwirkungen aufgetreten sind, ist auf dem Transfusionsprotokoll "reaktionslos" anzukreuzen. Beide Begleitscheinanteile müssen mit Unterschrift und Stempel versehen sein.
Der Teil "Zur Ablage in der Krankenakte" verbleibt in der Krankenakte, der Teil "Zurück an die Transfusionsmedizin" wird unverzüglich mit der Hauspost an die Blutbank zurückgeschickt.
Für Blutprodukte, die nicht rückgemeldet werden, bleibt die Verantwortung für die chargenbezogene Dokumentationspflicht beim Ärztlichen Leiter der transfundierenden Abteilung.
Rückgabe/Rücknahme von Blutkomponenten
Grundsätzlich werden nur Blutprodukte an transfundierende Einrichtungen abgegeben, die zur unmittelbaren Anwendung am Patienten bestimmt sind. Deshalb sind Rücknahmen von Präparaten nur unter besonderen Bedingungen möglich.
Jedes nicht benötigte EK ist unverzüglich der Blutbank zurückzugeben.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind:
- Nicht sachgerecht gelagerte Eks, die auf die Stationen geliefert wurden
- GFP's (Ausnahme ZOP)
- Thrombozytenkonzentrate
- Für Patienten hergestellte besondere Präparationen (z.B. gewaschene Zellpräparate, Spezialprodukte)
Rücknahme garantiert ist
für alle EK aus den OP's und von den Stationen
- wenn sie von der Blutbank ausgegeben wurden,
- unter Einhaltung der Kühlkette transportiert wurden,
- ausschließlich in speziellen Kühlschränke mit einem kontinuierlichen Temperaturschreiber und ständiger Überwachung nicht länger als die Dauer der Gültigkeit der Kreuzprobe (3 Tage bzw. 72 Stunden) deponiert wurden.
- Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerung dokumentiert wurde.
Bei Rückgabe der EK dokumentiert der Verantwortliche des Stationskühlschrankes die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerung mit seiner Unterschrift (und Stempel) auf dem Begleitschein.
Im Falle einer Nicht-Transfusion (z.B. Verwurf, Rückgabe etc.) muß auf der Transfusionsrückmeldung die Art des Verbleibs dokumentiert werden, um eine vollständige Erfassung des Verbleibs aller von der Blutbank ausgegebenen Einheiten sicherzustellen.
Da der für die Patientenakte vorgesehene Teil des Begleitscheines in diesen Fällen nicht benötigt wird, ist der Begleitschein als Ganzes mit der Konserve zurückzugeben.





