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Vorbereitung der Transfusion
Aufklärungsverpflichtung, schriftliches Einverständnis des Patienten
Die Aufklärung erfolgt unter Berücksichtigung der produktspezifischen Risiken vor der Übertragung von Blutkomponenten frühzeitig bei der Indikationsstellung zur Blutgruppenbestimmung und / oder OP durch den behandelnden Arzt. Sie wird entsprechend dokumentiert.
Bei planbaren Eingriffen mit einer Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10% wird der Patient über die Risiken der Fremdbluttransfusion aufgeklärt und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Eingriff) auf die Möglichkeiten autologer Hämotherapieverfahren hingewiesen.
Für die Aufklärung und Einwilligung zur Transfusion von Blutkomponenten werden die vom jeweiligen Fachbereich ausgewählten Dokumentationsbögen eingesetzt. Die unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen werden 15 Jahre archiviert. Zuständig ist der behandelnde Arzt / Operateur.





