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Indikation, Dosierung (Details)

Allgemeine und ausführliche Information zu Indikation und Dosierung finden Sie in den

  • Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten 

Bezüglich spezieller Indikations- und Dosierungsvorgaben für die jeweiligen Fachbereiche dürfen wir auf die Dienstanweisungen Ihres Fachbereichs verweisen.

Indikation für besondere Spezifikationen der Blutprodukte

Leukozytendepletion

Erythrozytenkonzentrate und Thrombozytenkonzentrate enthalten Leukozyten, die eine Reihe unerwünschter Wirkungen auslösen können. Die Leukozytendepletion entfernt die weißen Blutkörperchen aus dem Blut.

Zur Zeit werden folgende Filtrationstechniken zur Leukozytendepletion in funktionell geschlossenen Systemen verwendet:

  1. Das Vollblut einer einzelnen Spende wird zentrifugiert, Plasma und buffy coat werden nach Standardmethoden entfernt, anschließend die Erythrozyten filtriert und in Additivlösung resuspendiert
  2. Das Vollblut einer einzelnen Spende wird vor Zentrifugation filtriert. Nach Plasmatrennung erfolgt die Resuspension der Erythrozyten in Additivlösung.
  3. Apheresepräparate werden während der Blutgewinnung filtriert.

Durch die Leukozytendepletion werden die Qualität des Präparates verbessert, das Risiko einer Immunisierung gegen Leukozytenantigene (HLA-Antigene) stark reduziert und die Übertragung zellständiger Viren weitgehend verhindert.

Diese Leukozytendepletion gilt als gleichwertig zur Gabe Anti-CMV-negativer Komponenten.

Der Arbeitskreis Blut, ein vom Bundesministerium für Gesundheit berufenes Sachverständigengremium nach § 24 des Transfusionsgesetzes, hat im November 2000 auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Daten als weitere Risikovorsorge bei Blutspenden die Leukozytendepletion beschlossen:

Diese vom Paul-Ehrlich-Institut spätestens zum 1.Oktober 2001 angeordnete Verminderung von Leukozyten im Blut (Leukozytendepletion), die auch der Gefahr der Übertragung der vCJK vorbeugt, soll so schnell wie möglich in den Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen durchgeführt werden. Ein Hinauszögern aus Kostengründen ist nicht vertretbar.

Indikation für die Behandlung mit ionisierenden Strahlen (30Gy):

Die Übetragung vermehrungsfähiger, immunkompetenter Lymphozyten mit Blutprodukten kann bei immunkompromittierten Patienten zu einer Graft-versus-Host-Reaktion (GvHR) führen. Bei kompatibler HLA-Konstellation, vor allem bei Blutsverwandten, kann in seltenen Fällen eine GvHR auch ohne Immunsupression auftreten. Zellhaltige Blutprodukte, die an solche Patienten verabreicht werden, müssen deshalb mit 30 Gy bestrahlt werden, um eine GvHR zuverlässig zu verhindern.

Indikation für bestrahlte EK und TK

  • Transfusion bei Stammzell-/Knochenmarktransplantation
  • Transfusion vor autologer Blutstammzellentnahme
  • Transfusion bei schwerem Immundefektsyndrom
  • Intrauterine Transfusion
  • Austauschtransfusion
  • Transfusion bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder ohne Ganzkörperbestrahlung bei Leukämien,malignen Lymphomen oder soliden Tumoren
  • Transfusion bei M.Hodgkin
  • Transfusion bei Frühgeborenen (weniger als 37 Schwangerschaftswochen)
  • Transfusion bei Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
  • Bei allen gerichteten Blutspenden von Blutsverwandten

Indikationen für CMV-negtive und leukozytendepletierte zelluläre Blutpräparate:

  • Feten (intrauterine Transfusion)

Die Anwendungsbereiche für die oben aufgeführten speziellen Blutprodukte sind in den Dienstanweisungen der Fachbereiche zu finden.

unterer Abschluss
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