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Blasenkrebs/ Blasentumor

Allgemeines

Unter allen Tumor-Erkrankungen ist das Harnblasen-Karzinom beim Mann an vierter, bei der Frau an sechster Stelle, während es als Todesursache beim Mann auf Position 6 und bei der Frau auf Position 8 rangiert. Die Erkrankungshäufigkeit liegt in den westlichen Industrieländern beim Mann etwa 3x so hoch wie bei der Frau. Die höhere Tumorrate bei Männern wird u. a. auf die berufsbedingte Exposition mit krebsauslösenden Stoffen und auf den stärkeren Zigarettenkonsum zurückgeführt. Mit einer Zunahme der Erkrankung während der letzten zwei Jahrzehnte in den hochentwickelten Industrieländern ist auch eine relative Vermehrung der Blasentumoren bei den Frauen festzustellen.

Die Häufigkeit der Harnblasen-Tumoren steigt ab dem 40. Lebensjahr und erreicht ein Maximum in der sechsten und siebten Lebensdekade. Das durchschnittliche Alter der Patienten beträgt 65 Jahre. Zum Zeitpunkt der Erstdiagnose handelt es sich bei 70%-80% der Fälle um einen Frühbefund. Rote Blutkörperchen im Urin sind eines der ersten Frühzeichen für diese Tumorerkrankung.

Diagnostik

Bei einer so genannten Makrohämaturie, also bei Blutbeimengungen im Urin oder nur mikroskopisch zu erkennenden roten Blutkörperchen im Urin, muss eine Blasenspiegelung durchgeführt werden, um einen Blasentumor nachzuweisen oder auszuschließen. Andere Symptome, wie Beschwerden beim Wasserlassen oder uncharakteristische Schmerzen, sind dagegen seltener.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile verschiedene Testsysteme, um Tumorzellen im Urin nachzuweisen. Trotzdem bleibt die Blasenspiegelung unverzichtbarer Diagnostikbestandteil.

In modernen Zentren steht heute die sogenannte fotodynamische Diagnostik zur Verfügung: Bei dieser Methode werden vor der eigentlichen Blasenspiegelung und transurethralen Resektion die Blasentumore durch eine bestimmte Substanz, die man in die Blase füllt, angefärbt und dadurch besser sichtbar gemacht: So ist es möglich, auch Frühformen und „versteckte“ Tumorformen zu finden und zu therapieren.

Einteilung der Blasentumoren

Die Harnblase besteht aus vier verschiedenen Schichten: von innen nach außen: Urothel (Schleimhaut), innere Muskulatur, äußere Muskulatur, äußere Harnblasen-Begrenzung. Entsprechend dieser Einteilung erfolgt die Einteilung der Harnblasen-Tumoren in die Kategorie 1 bis 4 (Ta bis T4).

Glücklicherweise sind 80% der Harnblasen-Tumoren auf die innere Schicht der Harnblase beschränkt und gehen von dieser aus (so genannte „nicht invasive Urothelkarzinome“ Ta). Diese Tumoren können ohne Hautschnitt durch die Harnröhre blasenerhaltend geheilt werden (sogenannte transurethrale Resektion – TUR-Blase). Fortgeschrittene Harnblasentumoren, die über die innere Schicht, also über das Urothel hinaus gehen, nennen wir invasive Harnblasentumoren: Diese Tumorform, die glücklicherweise nur 20% aller Harnblasentumore betrifft, muss (bis auf wenige Ausnahmefälle) durch die Entfernung der Harnblase (Zystektomie) therapiert werden. Daran anschließend wird der Urin in ein neu zu bildendes Reservoir abgeleitet (z.B. kontinente Ersatzblase, Ileumconduit, Beutelsystem).

Stadiengerechte Therapie

Zunächst wird durch transurethrale Resektion (TUR – siehe weiter oben) der Tumor entfernt und mikroskopisch untersucht (Histologie).

Durch den mikroskopischen Befund ergeben sich verschiedene Kategorien (s.o.) und Entartungsgrade (G1-G2-G3), die verschiedene Therapieformen nach sich ziehen:

Oberflächliche Tumoren bis zu einem Entartungsgrad 2 haben prinzipiell eine gute Prognose und sind durch die transurethrale Resektion zu heilen. In 80% der Fälle kommt es allerdings zu einem Wiederauftreten, so dass eine sogenannte prophylaktive Blasenfüllungstherapie mit einem Chemotherapeutikum zur Rezidivprophylaxe sinnvoll sein kann. Metastasen sind in diesem Stadium äußerst selten.

Oberflächliche Befunde mit hohem Entartungsgrad (G3):
Dieser Tumor stellt eine Sonderform des oberflächlichen Harnblasentumors dar. Er hat neben dem oben beschriebenen Rezidivrisiko eine hohe Tendenz fortzuschreiten und zu metastasieren. Deshalb muss die Behandlung dieses Tumors konsequent und aggressiv erfolgen. Im Einzelfall muss zwischen einer radikalen Blasenentfernung und einer lokalen Chemotherapie (lokale Blasenfüllung) bzw. Immuntherapie entschieden werden. Gleiches gilt für eine zusätzliche Sonderform des oberflächlichen Harnblasenkarzinoms, dem sogenannten Carcinoma in situ.

Fortgeschrittene Harnblasentumoren, also Tumoren, die die Blasenmuskelschicht erreichen (siehe weiter oben), können nicht mehr organerhaltend therapiert werden. Hier sollte die radikale Entfernung der Harnblase erfolgen. Beim Mann müssen hierbei in der Regel zusätzlich die Vorsteherdrüse und die Samenblasen mit entfernt werden, bei der Frau gilt dies für die Gebärmutter, die Eierstöcke und einen kleinen Teil der Scheide. Danach muss entschieden werden, ob die Anlage einer Ersatzblase aus Darmanteilen möglich ist. Bei dieser Form der Operation kann der Patient anschließend auf normalem Wege Wasser lassen und eine Beutelversorgung ist nicht erforderlich. Manchmal ist es notwendig, die Harnröhre mit zu entfernen. Dann ist eine sogenannte Neoblase nicht möglich. Es können dann andere Urinreservoirs (kontinente und inkontinente) angelegt werden. Wo immer es möglich ist, sollte eine Stomaversorgung (= Katheter für Darmausscheidungen) vermieden werden.

Organerhaltende Therapiemöglichkeiten in diesem Tumorstadium, wie zum Beispiel eine Bestrahlung oder eine Chemotherapie können nach heutigem Kenntnisstand nicht generell empfohlen werden und sind nur in Einzelfällen sinnvoll.

Bei der Radikaloperation des Harnblasentumors werden auch die zugehörigen Lymphknoten mit entfernt. Unter dem Mikroskop kann man feststellen, ob hier bereits eine Tumoraussiedlung in die Lymphknoten vorliegt – dann ist der Einsatz einer systemischen Chemotherapie sinnvoll. Eine solche Chemotherapie sollte nur in Zentren erfolgen, die Erfahrungen in einer aggressiven Chemotherapieform haben.

Nachsorge

Patienten, bei denen ein Blasentumor operiert wurde, müssen regelmäßig durch einen Urologen nachgesorgt werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die vorausgegangene Operation den Blasenerhalt ermöglichen konnte oder ob eine Harnblasenentfernung mit nachfolgendem Harnblasenersatz notwendig wurde. Bei den meisten Patienten kann die Harnblase belassen werden, so dass hier neben einer regelmäßigen körperlichen Untersuchung und einer Urinuntersuchung eine Ultraschalluntersuchung der Nieren und der Harnblase, gegebenenfalls eine Röntgenuntersuchung der Nieren und der Harnleiter erfolgen sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, regelmäßig eine Blasenspiegelung durchzuführen, um ein Wiederauftreten des Tumors zu erkennen und zu therapieren.

Bei Patienten, bei denen eine Harnblasenentfernung durchgeführt werden musste, gehören ebenfalls Ultraschalluntersuchungen der Nieren, Kontrolluntersuchungen des Blutes und Röntgenaufnahmen des Brustkorbes, im Einzelfall die Durchführung einer Computertomographie in das Routineprogramm. Diese Untersuchungen können meist ambulant durchgeführt werden.

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