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Rechtliches
Bei einem Internetauftritt müssen einige Randbedingungen beachtet werden.
Im klinisch- / medizinischen Bereich ist dies zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz (besonders § 11).
Die nachfolgend aufgeführten Hilfen (pdf-Dateien) sollen Ihnen zur Orientierung dienen.
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Einverständnis-Erklärung
Film und Foto
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Gesetzestexte
- Heilmittelwerbegesetz (HWG) (Wikipedia)
Heilmittelwerbegesetz, Paragraph 11
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Wikipedia)
- Telemediengesetz (TMG) (Wikipedia)
- Berufsordnung der Baden-Württembergischen Ärzteschaft (2007) (pdf)
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Kommentare, Internetrecht und Web-Impressum
- Urheberrechtlich geschützte Werke, Uni-Rundschreiben Nr. 7/2008
- Internetrecht , Hoeren, Thomas, Juni 2006
- für das Impressum (Pflicht) (Quellcode für den Formulareditor)
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Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten
Ihr zuständiger DVK (nur im Intranet aufrufbar), das Team der Stabsstelle Internetpräsentation, das Team der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten, Stabsstelle Justiziariat in der Univerwaltung (Forschung und Lehre)
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Verbotenes"
Konkrete Auflistung einiger Dinge, die in einer Internetpräsentation nicht erlaubt sind.




