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Uni-Rundschreiben 7/2008

  ALBERT-LUDWIGS-
UNIVERSITÄT FREIBURG

An die
Verwaltung des Klinikums
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Der Kanzler
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Rundschreiben Nr. 7/2008
Urheberrechtlich geschützte Werke
Datum: 23. Juli 2008
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

einige Einrichtungen der Universität wurden in letzter Zeit wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Internet-Seiten (Stadtpläne) abgemahnt.

Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen die Rechtslage kurz zu skizzieren. Bitte beachten Sie:

Fremde Urheberrechte sind die Regel, die freie Verwendbarkeit ist die Ausnahme!

Urheberrechtlich geschützt sind grundsätzlich alle Bilder, Texte, Musik, Filme und Software, auch zum Beispiel Stadtpläne oder Landkarten und Artikel aus der lokalen Presse. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des bzw. der Berechtigten und oft auch nur unter Beachtung zusätzlicher Nutzungs- oder Lizenzbedingungen genutzt werden. Für das Vorliegen einer solchen Nutzungserlaubnis ist der Nutzer beweispflichtig.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat eine Handreichung zum Umgang mit Bildern und Urheberrechten auf Internetseiten erstellt, die Tipps für den Internetauftritt sowie Mustertexte enthält. Diese Handreichung finden Sie unter:

www.verwaltungsreform-bw.de/servlet/PB/show/1237521/Bilder_und_Urheberrechte.pdf

Zugleich verweisen wir auf den Ratgeber "Multimediarecht für die Hochschulpraxis", den Sie unter folgender URL finden:

www.uni-oldenburg.de/multimedia/links/multimediarecht.pdf

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einem begründeten Schadenersatzanspruch Dritter die entstehenden Kosten universitätsintern an den Verursacher weiterreichen müssen. Überprüfen Sie daher Ihre Internetseiten unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Gesichtspunkte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Schenek
Dr. Matthias Schenek
Kanzler