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Wichtige Hinweise für die An- und Abmeldung von Pflichtkursen

Eine Anmeldung zu bzw. Abmeldung von Pflichtkursen ist ausschließlich über das Studiendekanat möglich. An- und Abmeldungen bei den Fächern direkt haben ab sofort keine Gültigkeit mehr.

Wer zu einem Kurs angemeldet ist, ist auch für die dazu gehörende Prüfung angemeldet. Nur in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin gibt es eine separate Pflicht-Klausuranmeldung.

Wer sich zu einem Kurs anmeldet, an diesem aber nicht teilnimmt und sich auch nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen der Med. Fakultät beim Studiendekanat abgemeldet hat, bekommt diesen Kurs als „nicht bestanden“ gewertet. Ein Kurs wird ebenfalls als „nicht bestanden“ gewertet, wenn Jemand an einem Kurs, aber nicht an der dazu gehörenden Prüfung teilnimmt.

Wer an einem Kurs teilnimmt, ohne sich beim Studiendekanat angemeldet zu haben, bekommt diesen Kurs ebenfalls als „nicht bestanden“ gewertet.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur bei rechtzeitiger Vorlage eines gültigen Attestes möglich (hierzu wird demnächst eine Vorlage ins Netz gestellt (Homepage des Studiendekanates, „Aktuelles“). Eine Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung allein reicht nicht.

Diese Regelungen treten mit der Anmeldung zu den Pflichtkursen des WS 2006/07 (ab 7. August) in Kraft.

Studiendekanat, klinischer Abschnitt

 

 

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