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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

FFP2-Maskenpflicht | Testpflicht ab 1. März vollständig aufgehoben

Aktuelle Zutrittsregelungen am Universitätsklinikum Freiburg

Ab Mittwoch, 1. März 2023 ist die Testpflicht vollständig aufgehoben.

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz noch bis zum 7. April 2023 für ambulante Patient*innen, deren Begleitpersonen und Besucher*innen ab 14 Jahren. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen und tragen ab einem Alter von sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Besucher*innen werden gebeten, bei Anzeichen von Atemwegsinfekten auf einen Besuch des Klinikums zu verzichten.

    Bei medizinischen Notfällen sofort ins Krankenhaus

    Die Notfallversorgung am Universitätsklinikum Freiburg ist uneingeschränkt möglich. Wählen Sie im Notfall unverzüglich den Notruf 112.

    Universitätsklinikum Freiburg

    Hugstetter Straße 55
    79106 Freiburg
    Telefon: 0761 270-0
    info@uniklinik-freiburg.de