Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
FFP2-Maskenpflicht | Testpflicht ab 1. März vollständig aufgehobenAktuelle Zutrittsregelungen am Universitätsklinikum Freiburg
Ab Mittwoch, 1. März 2023 ist die Testpflicht vollständig aufgehoben.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz noch bis zum 7. April 2023 für ambulante Patient*innen, deren Begleitpersonen und Besucher*innen ab 14 Jahren. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen und tragen ab einem Alter von sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Besucher*innen werden gebeten, bei Anzeichen von Atemwegsinfekten auf einen Besuch des Klinikums zu verzichten.
Bei medizinischen Notfällen sofort ins Krankenhaus
Die Notfallversorgung am Universitätsklinikum Freiburg ist uneingeschränkt möglich. Wählen Sie im Notfall unverzüglich den Notruf 112.
Universitätsklinikum Freiburg
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
Telefon: 0761 270-0
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