Länderinformationen


Gesetzliche Bestimmungen
Bei Einreise in Länder, in denen Gelbfieber vorkommt, muss eine gültige, mindestens 10 Tage vor Einreise applizierte Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen werden von den Gesundheitsbehörden der einzelnen Länder erlassen und betreffen hauptsächlich Impfmaßnahmen gegen Gelbfieber und Meningitis. So verlangen fast alle Staaten, besonders in den süd- und mittelamerikanischen, afrikanischen sowie asiatischen Kontinenten bei der Einreise eine Gelbfieberimpfung, wenn der Reisende aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet kommt. Die meisten Länder richten sich in der Regel nach den Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die aktuellen Infektionsherde und Endemiegebiete regelmäßig bekannt gibt.
Daneben ist für die Einreise nach Saudiarabien (Mecca) eine Impfung gegen Hirnhautentzündung (Meningokokkenmeningitis) vorgeschrieben.
In seltenen Fällen kann in Abweichung der WHO-Empfehlungen von einigen Ländern eine Choleraimpfung verlangt werden, wenn die Einreise über ein Cholerainfektionsgebiet erfolgt.
Impfempfehlungen und Infektionsrisiken
Impfempfehlungen betreffen vor allem die Grundimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Poliomyelitis (Kinderlähmung). Daneben ergehen Empfehlungen für sogenannte Indikationsimpfungen, die nur bei besonderen Gefahren erforderlich werden. Hierzu zählen in erster Linie Hepatitis A, Hepatits B, Typhus und Gelbfieber. Je nach Reisezeit (z.B. Trockenzeit/Regenzeit), Reisegebiet (z.B. Städte/Ländliche Gebiete), Reiseart (Pauschalreise/Trekkingtour) bestehen unterschiedliche Infektionsrisiken. Eine Abschätzung des Risikos kann und sollte nur zusammen mit einem Reisemediziner erfolgen.
Malariavorsorge und Notfallbehandlung
Die beste Vorsorge ist die Vermeidung eines Insektenstiches (Expositionsprophylaxe). Dazu zählen unter anderem die richtige Kleidung zur entsprechenden Tageszeit, die Anwendung von Moskitonetzen und die Behandlung der offenen Hautstellen mit wirksamen Einreibemitteln. In Gefahrengebieten werden von der WHO medikamentöse Vorbeugemaßnahmen, die sogenannte Malariaprophylaxe vorgeschlagen. Dabei werden antibiotikaähnliche Mittel in einer niedrigen Dosierung eingenommen. Die Einnahme muß je nach Medikament über einen festen Zeitraum erfolgen, da ansonsten die Wirsamkeit nicht gewährleistet ist. Daneben wird unter bestimmten Bedingungen eine Stand-By-Therapie (notfallmäßige Selbstbehandlung) empfohlen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die medikamentöse Prophylaxe nicht sicher vor einer Malariainfektion schützt. Nur die korrekte und konsequente Anwendung der passiven Maßnahmen (Expositionsprophylaxe) zusammen mit der medikamentösen Vorsorge ergeben einen bestmöglichen Schutz.
Kontakt
Abteilung Infektiologie
Klinik für Innere Medizin II
Department Innere Medizin
Universitätsklinikum Freiburg
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49-(0)-761-270-18190
Fax: +49-(0)-761-270-18200
info@if-freiburg.de