Praxisanleiterin / Praxisanleiter
WeiterbildungDer Gesetzgeber hat bundeseinheitlich festgelegt, dass alle ausbildenden Einrichtungen die praktische Ausbildung durch Praxisanleitung sicherzustellen haben.
Pflegefachkräfte, die diese Aufgabe wahrnehmen, müssen über berufspädagogische Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen einer entsprechenden Zusatzqualifikation mit einem Stundenumfang von mindestens 300 Stunden erworben haben.
Die Akademie für medizinische Berufe bietet bereits seit 2004 für die Mitarbeiter des UKF und Kooperationspartner der Region eine entsprechende berufspädagogische Zusatzqualifikation an.