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Lehre am Institut für Rechtsmedizin

Diese Seiten geben einen Überblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen, die Rahmenbedingungen für das Wahlfach Rechtsmedizin sowie die angebotenen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die am Institut für Rechtsmedizin angebotenen Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Ansprechpartner für die studentische Lehre:

Prof. Dr. med. Markus Große Perdekamp

Telefon: 0761 203-6875
Telefax: 0761 203-6858
markus.perdekamp@uniklinik-freiburg.de
 

Demonstrationsveranstaltungen Rechtsmedizin für Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät

Liebe Studierende, an ausgewählten Tagen (immer mittwochs) besteht das Angebot, einer gerichtlichen Obduktion beizuwohnen. Es handelt sich um Einzelveranstaltungen, die an folgenden Terminen jeweils von 14.00 – 15.30 Uhr im Hörsaal Rechtsmedizin angeboten werden.

17. April
29. Mai
5. Juni
12. Juni
19. Juni
10. Juli
17. Juli

Für die Demonstrationen ist Folgendes zu beachten:

  • Teilnahme nur für Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät. Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen geeigneten Nachweis mit
  • Teilnahme nur nach Voranmeldung per E-Mail (rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de)
  • Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt (Vergabe nach Eingang der E-Mails)
  • Einlass in den Hörsaal nur mit FFP2-Maske
  • Ersatzloser Kursentfall bei fehlenden Untersuchungsfällen (die angemeldeten Studierenden werden am Nachmittag des Vortags per E-Mail entsprechend informiert)

Blockkurs Rechtsmedizin

Der Kurs Rechtsmedizin dauert 2 Wochen und ist im Curriculum für das 6. klinische Semester eingeplant. Er vermittelt die Grundlagen des Faches und besteht aus Vorlesungen, Demonstrationen, praktischen Übungen und Gruppenarbeiten.

Die Anmeldung für das zweiwöchige Blockpraktikum im Rahmen des Medizinstudiums und die Gruppeneinteilung erfolgen ausschließlich über das Studiendekanat. Es gelten die auf den Seiten des Studiendekanats nachzulesenden Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs und an der Prüfung.

Die zum Blockkurs angemeldeten Teilnehmer finden alle Informationen auf ILIAS ("Meine Lehrveranstaltungen")

Lernzielkatalog für das Fach Rechtsmedizin an der Universität Freiburg

Klinisches Wahlfach

Die Studienordnung sieht für den klinischen Studienabschnitt die Belegung eines Wahlfaches vor. Dieses kann auch in der Rechtsmedizin absolviert werden. Dies ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich. Der Besuch des Blockkurses Rechtsmedizin ist Voraussetzung für die Belegung des Wahlfaches.

Die Studierenden werden für die Zeitdauer von einer Woche vormittags im wesentlichen im Sektionssaal eingesetzt, erhalten aber auch Einblicke in die Labors und nehmen an Gerichtsverhandlungen teil. Grundlage der Benotung ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem rechtsmedizinischen Thema, das mit der Betreuerin / dem Betreuer abgesprochen werden kann. Alternativ können auch Vorarbeiten zu einer Dissertation an unserem Institut als schriftliche Arbeit bewertet werden. Die Arbeit soll spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Wahlfaches vorgelegt werden.

Famulatur

Nach der ÄAppO in der Fassung vom 17.07.2012 wird eine Famulatur im Institut für Rechtsmedizin als Krankenhausfamulatur anerkannt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem zuständigen LPA. Eine Famulatur ist ausschließlich außerhalb der Blockkurszeiten möglich.

Terminmöglichkeiten erfragen Sie bitte per Mail bei Prof. Dr. Markus Große Perdekamp

Fortbildung Leichenschau

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über Ihr Interesse an unserer Fortbildungsveranstaltung zur Leichenschau freuen wir uns und bieten Ihnen aktuell folgende Termine an:

Dienstag, den 23.04.2024, 14:00 - 15:30 Uhr und

Donnerstag, den 10.10.2024, 14:00 - 15:30 Uhr.

Die Veranstaltung findet im Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin, ersatzweise digital statt. Wenn Sie an einer der Veranstaltungen teilnehmen möchten, bitten wir um formlose Anmeldung per e-Mail: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de

Ansprechpartnerin dieser Veranstaltung ist Prof. Dr. Annette Thierauf-Emberger.

Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Rechtsmedizin

Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin ist durch die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern geregelt. Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung, davon

  • 6 Monate im Gebiet Pathologie
  • 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
  • können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden.

Weiterbildungsinhalte
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Durchführung der Leichenschau
  • der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung
  • der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
  • der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
  • der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
  • der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spurender Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
  • der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherungden Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
  • strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
  • forensischer Traumatologieforensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
  • Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
  • gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
  • histologische Untersuchungen
  • Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
  • mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
  • forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen

Strukturierter Weiterbildungskatalog am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg

Logbuch gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 •Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de