ampuls 1 - 2019

Die Zeitung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Wie geht es weiter mit der Nachtdienstbesetzung? Diese Maßnahmen sind bisher erfolgt: Mit Stand Februar sind im Springerpool 28 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ ter seit Inkrafttreten des Tarif­ vertrages eingestellt worden und damit schon 23 Vollkräfte eingesetzt. Sechs Mitarbeiter verfügen über eine dreijährige Ausbildung, 19 Mitarbeiter ver­ fügen über eine einjährige Aus­ bildung und drei Mitarbeiter über eine Pflegehelferqualifika­ tion. Zusätzlich können auf den Stationen in der Kinderklinik ab Februar mehr als 40 von 60 Nachtdiensten pro Monat durch zusätzlich eingestelltes Pflege­ personal besetzt werden. Welche Stationen profitieren von den zusätzlichen Nacht- diensten? Bislang profitieren die Stationen Axenfeld/Manz/Beck, Kessel von Eicken/Kilian/Beck, Riet­ schel/Moro/Escherich, Pirquet, Rost/Jakobi, Fedor Krause/ Wartenberg, Hoffmann/Riechert, Volhard 1 und 2, Hufeland/ Benitia/Schönheimer, Kußmaul/ Veil/Popper, Morawitz/Minkow­ ski, Von Hevesy, Ehrlich, Eschler, Sellheim. Die ausgewählten Sta­ tionen wurden zunächst mit den Pflegedienstleitungen und dann von der Pflegedirektion im Klini­ kumsvorstand abgestimmt und mit dem Personalrat besprochen. Was machen wir als nächstes? Um einen zusätzlichen Nacht­ dienstplatz an 365 Tagen im Jahr umsetzen zu können, sind 2,3 Vollkräfte erforderlich. Die zusätzlichen Stellen wurden zu­ nächst im Springerpool zu­ geordnet, um den Aufbau der  Stellen besser nachvoll­ ziehen zu können. Diese wer­ den in 2019 den Stationen zuge­ ordnet, sodass die zuständigen Stationsleitungen mit der vor­ handenen Personalausstattung die Dienstplanung anpassen und umsetzen können, also die zusätzlichen Nachtdienste mit ihrem Personal durchgehend planen. Die noch etwa sieben bis acht fehlenden Vollkräfte sollen schnellstmöglich besetzt werden. Zur Erinnerung: Im Tarifvertrag Entlastung § 4 „Regelbeset- zung in der Nacht“ heißt es: Es wird eine personelle Regel- besetzung für die Nachtschich- ten von mindestens zwei Pflege- personen je Station festgelegt – eine Person mit dreijähriger Ausbildung, die andere Person mit mindestens einjähriger Aus- bildung. Auf kleinen Stationen gelten bedarfsgerechte Sonder- regelungen für den Nachtdienst, deren Einzelheiten zwischen Personalrat und Klinikumsvor- stand verhandelt werden. Ausgabe 1/2019 Beim Neujahrsempfang der Uniklinik Freiburg am 22. Januar 2019 sprach der neue Leitende Ärztliche Direktor Pro- fessor Dr. FrederikWenz über die Herausforde- rungen der universitären Spitzenmedizin Qualität, die sich auszahlt Materialkommission S. 3 Immer eilig von A nach B Patientenlogistik S. 4 Spannende Zeit im Ausland Auszubildende der Pflege S. 7 Lesen Sie weiter auf Seite 2. NEUER LEITENDER ÄRZTLICHER DIREKTOR Neues Info-Portal zum Pflegestärkungsvertrag UmMitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege über die Entwicklungen im Tarifvertrag Entlastung Pflegepersonal (Pflegestärkungsvertrag) noch besser zu informieren, hat die Pflege- direktion ein Informationsportal im Intranet ins Leben gerufen. In regelmäßigen Abständen erhalten alle Interessierten Auskunft zu Themen wie „Regelbesetzung in der Nacht“ Das Info-Portal finden Sie im Intranet unter Services / Angebot  Tarifvertrag Entlastung Pflegepersonal i

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