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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Universitätsklinikum Freiburg ist bemüht, seine Webseite www.uniklinik-freiburg.de in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-​Württemberg barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Seiten der Domain www.uniklinik-​freiburg.de, die im Content-​Management-System TYPO3 erstellt wurden.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Das Universitätsklinikum Freiburg hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit der Internetseite
Bei der Gestaltung der Seiten des Universitätsklinikums Freiburg wurde besonderer Wert auf klar und deutlich strukturierte Informationen, eine kontrastreiche Darstellung der Texte sowie der Navigations- und Bedienelemente gelegt. Die Semantik des HTML erfolgt in strikter Trennung von Inhalt, Struktur und Design. Überschriften werden so gewählt, dass sie auch für die Struktur aussagekräftig sind.

- Anpassung der Schriftgrößen
Über die Tastenkombination Strg+ (vergrößern) und Strg- (verkleinern) lässt sich die Schriftgröße an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers anpassen. Zur Ausgangsgröße gelangt man wieder mit STRG 0. Die korrekte Darstellung der Website wurde auf verschiedenen Browsern sowie älteren Browserversionen getestet.  

- Optimierung für mobile Endgeräte
Die Website ist „responsive“ und wird für die Darstellung auf mobilen Geräten wie Tablet-PCs und Smartphones automatisch angepasst. Alle Inhalte des normalen Webauftritts sind auf diesen Geräten ebenfalls sichtbar. Zusätzlich bieten wir Smartphone-Nutzern an, dass angezeigte Telefonnummern direkt ausgewählt und angerufen werden können sowie ausgewählte E-Mail-Adressen automatisch in das Adressfeld eines neuen E-Mail-Fensters übertragen werden.  

- Nutzbarkeit durch Screenreader
Die Seite des Universitätsklinikums Freiburg wurde so programmiert, dass Screenreader die Seitenstruktur der meisten Unterseiten erkennen. Links und Formulare sind als solche gekennzeichnet. Screenreader gehören zu den speziellen Ausgabegeräten, die vor allem blinden Menschen die Navigation durch eine Website ermöglichen. Mithilfe des Screenreaders können dem Nutzer Inhalte über einen Lautsprecher vorgelesen werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte. Video-​ und Audio-​Dateien, die auf unsere Webseite eingebunden sind, sind derzeit nur teilweise mit Untertiteln, Audiodeskription oder Transkriptionen versehen. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung zu ergänzen.
  • In den Seiten enthaltene Grafiken oder Bilder sind derzeit noch nicht vollständig durch Textbeschreibungen ergänzt worden.
  • In Einzelfällen ist die Navigation nicht ohne Maus möglich.
  • Bei Links gehen Ziel oder Zweck des Links teilweise nicht klar aus dem Linktext hervor.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen auf der Webseite noch nicht vollständig zur Verfügung.
  • Erläuterungen in Leichter Sprache stehen auf der Webseite noch nicht vollständig zur Verfügung.
  • PDF-, Word-, Excel-​ oder Powerpoint-​Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar. Wir bemühen uns, neu eingestellte PDF-​Dateien in barrierefreier Version zu erstellen bzw. durch eine solche zu ersetzen.
  • Der Programmcod der Webseite (sogenannter Quellcode) ist noch nicht vollständig fehlerfrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 18.04.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten an.

Sie können uns per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren:
Universitätsklinikum Freiburg
Unternehmenskommunikation
Breisacher Str. 153, 79110 Freiburg
Telefon  +49 (0) 761 270-84830
Fax:  +49 (0) 761 270 9619030
E-Mail: kommunikation@uniklinik-freiburg.de

 

Sollten Sie zu nicht-technischen, medizinischen Themen Lob oder Kritik äußern wollen, machen Sie das gerne über unser Online-Formular (Ihre Meinung | Universitätsklinikum Freiburg (uniklinik-freiburg.de)). Wir bearbeiten alle Anfragen vertrauensvoll und zügig.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stabsstelle Unternehmenskommunikation wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Universitätsklinikum Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-​BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-​Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-​Behindertenbeauftragten:
Else-​Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-​Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt-​ oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.