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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist das Universitätsklinikum Freiburg als Einrichtung mit mindestens 3.000 Beschäftigten seit 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Belange auch in seinen Lieferketten noch stärker zu berücksichtigen und zu formalisieren, als dies bisher der Fall war.

Schutz des Menschen und der Umwelt

Dem Universitätsklinikum Freiburg sind die Schaffung menschenwürdiger Arbeit, ein gesundes Unternehmenswachstum sowie eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen sehr wichtig. Mit der Umsetzung des LKSG verpflichtet es sich dazu, ökonomische, ökologische und soziale Belange energischer im Blick zu behalten. Seine Bemühungen sind darauf ausgerichtet, dass Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten auch in seinen Lieferketten geschützt und gefördert werden.

Grundsatzerklärung des Universitätsklinikums Freiburg

Der Vorstand des Universitätsklinikums Freiburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts – gibt auf Grundlage von § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG), beschlossen am 6. März 2024, die folgende Grundsatzerklärung ab:

Das Universitätsklinikum Freiburg bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Es ist das erklärte Ziel der Unternehmensleitung, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international verankerte Menschenrechte und gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden nicht toleriert. Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden die folgenden internationalen Regelungswerke, zu denen sich das Universitätsklinikum Freiburg bekennt:

  • Internationale Charta der Menschenrechte
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (ILO) mit ihren fünf Grundprinzipien: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung von Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • UN Global Compact
  • OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie gelten im gesamten Geschäftsbereich des Universitätsklinikums Freiburg, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, und sind von der Geschäftsleitung und Mitarbeiter*innen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten. Das Universitätsklinikum Freiburg erwartet die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten von allen Geschäftspartnern. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Freiburg.

Die Gesamtverantwortung für unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten liegt beim Vorstand des Universitätsklinikums Freiburg. In den Tochterunternehmen auf die das Universitätsklinikum Freiburg einen beherrschenden Einfluss ausübt, liegt die Verantwortlichkeit bei den jeweiligen Geschäftsführungen. Das Universitätsklinikum wirkt jedoch aktiv darauf hin, dass die Sorgfaltspflichten durch diese umgesetzt werden.

Die Verantwortung für die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten liegt bei den jeweiligen Leitungen der Organisationseinheiten, die in die Umsetzungsschritte einbezogen werden, insbesondere die Beschaffungsstellen. Für die nachgelagerte Steuerung und Überwachung der Umsetzung der Sorgfaltspflichten ist die zentrale Koordinierungsstelle verantwortlich.

Risiken erkennen, gewichten, priorisieren

Das Universitätsklinikum Freiburg führt vollumfängliche Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und bei ihren unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei stehen folgende Personengruppen, die besonders gefährdet sind, im Fokus:
• Patient*innen und Proband*innen
• Eigene Beschäftigte sowie Dritte am Universitätsklinikum
• Beschäftigte von Zulieferunternehmen

Der Einsatz technischer Lösungen unterstützt uns bei der Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken. Unser Risikoanalysesystem ermöglicht eine Ermittlung der individuellen Risiken eines jeden Geschäftspartners. Unter Zugrundelegung der allgemeinen Zuliefererangaben – insbesondere Herkunftsland und Branche – erfolgt eine abstrakte Risikoanalyse basierend auf einer Vielzahl anerkannter Indizes und Studien externer Experten. Auf der Grundlage von Selbstbewertungen der Lieferanten, eines KI-gesteuerten Medienanalysetools, nachgewiesener Zertifizierungen und eigener Erkenntnisse aus Kontrollen oder Geschäftsvorgängen überprüfen wir Geschäftspartner anschließend auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche des Geschäftspartners berücksichtigt. Wir analysieren auch Produktrisiken, Handelsstufenrisiken, die Komplexität vorgelagerter Lieferketten sowie eine Vielzahl weiterer Daten, um Risiken einzugrenzen, zu lokalisieren und frühzeitig zu erkennen.

Wir gewichten und priorisieren Risiken, indem wir die typischerweise zu erwartende Schwere einer möglichen Rechtsverletzung und ihre Unumkehrbarkeit in ein Verhältnis zu der Eintrittswahrscheinlichkeit setzen. Wir berücksichtigen auch eigene mögliche Verursachungsbeiträge sowie den Grad unseres Einflussvermögens, um Risiken zu priorisieren und zielgerichtet dort aktiv zu werden, wo die Realisierung von Risiken droht. Mithilfe einer Risikomatrix identifizieren wir unseren Handlungsbedarf und stoßen Präventions- und Abhilfemaßnahmen dort an, wo sie notwendig sind.

Zentrale Koordinierungsstelle

Das Universitätsklinikum Freiburg hat für die Koordination der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eine zentrale Stelle etabliert, welche als Bindeglied zwischen den Organisationseinheiten und dem Vorstand fungiert.

Die zentrale Koordinierungsstelle berät die relevanten Organisationseinheiten und ist erste Anlaufstelle für Fragen und Hinweise auf Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten. Zudem überwacht sie die Umsetzung der Sorgfaltspflichten.

Hinweisen nachgehen (Beschwerdeverfahren)

Neben der kontinuierlichen und anlassbezogenen Risikoidentifikation und -bewertung steht allen Beschäftigten und externen Partner*innen sowie Dritten ein funktionierendes Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Dieses webbasierte, mehrsprachige Hinweisgebersystem besteht ergänzend zu den bereits etablierten internen sowie externen Kommunikationswegen und wird von der zentralen Koordinierungsstelle betreut.

Über diesen zentralen Kommunikationsweg können anonym oder vertraulich Hinweise und Fragen zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des Universitätsklinikums Freiburg abgegeben oder gestellt werden.

Jede Beschwerde löst einen Bewertungsprozess aus. Sofern tatsächliche, nachweisliche Verstöße identifiziert werden können, werden konsequente Schritte bzw. Abhilfemaßnahmen eingeleitet, um die Verstöße zukünftig zu vermeiden oder eine angemessene Wiedergutmachung herbeizuführen, am Ende derer die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht. Ferner werden alle Hinweise auf potentielle Verstöße und Anfragen darauf hin geprüft, ob unsere bestehenden Prozesse und Regelungen angepasst oder verbessert werden können.

Dokumentation und Berichterstattung

Die Umsetzung aller Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über ein zentrales Risikomanagementsystem vernetzen wir sämtliche uns zugänglichen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Wir bekennen uns zudem zu einer transparenten Kommunikation zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen, denen das Universitätsklinikum Freiburg ausgesetzt ist. Durch unsere öffentliche Berichterstattung kommunizieren wir mindestens jährlich erkannte Risiken, ergriffene Maßnahmen und den erzielten Fortschritt.

Präventive Maßnahmen

Im eigenen Geschäftsbereich gilt ein unternehmensinterner Verhaltenskodex, der die Erwartungen an und die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klar und verständlich zusammenfasst.

Das Universitätsklinikum Freiburg bietet umfangreiche Schulungs- und Bildungsmöglichkeiten an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen können. Die mit der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um die internationalen Anforderungen an die Menschenrechte und den Umweltschutz in der gesamten Lieferkette umsetzen zu können. Unseren Geschäftspartnern bieten wir Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit auch diese befähigt werden, den Menschenrechten und dem Umweltschutz in ihrem Geschäftsbereich zur Geltung zu verhelfen.

Beschwerdemanagementsystem

Jede Person kann Informationen zu menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken oder Verstößen übermitteln. Hierzu stellen wir ein elektronisches System zur Verfügung. Durch das Klicken auf den Link gelangen Sie auf dieses System.

Hier geht es zum Beschwerdemanagement-System.

Kontakt

Die Umsetzung der Präventions- und Abhilfemaßnahmen und das Benachrichtigungsverfahren werden am Universitätsklinikum Freiburg an einer zentralen Stelle koordiniert und betreut.

Bei allen Fragen und Hinweisen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten können Sie die Koordinierungsstelle auf folgenden Wegen erreichen:

compliance@uniklinik-freiburg.de
Telefon: 0761 270-21366

Universitätsklinikum Freiburg

Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
Telefon: 0761 270-0
info@uniklinik-freiburg.de