Einsendung
Bitte beachten Sie, dass wir keine mündlichen Anforderungen annehmen. Für den Fall, dass eventuell Einsender*innen mündlich eine Untersuchung für eine Probe nachfordern wollen, werden Sie explizit darauf hingewiesen, dass dieses erst nach Erhalt des entsprechenden Einsendescheines bearbeitet wird.
Um eine reibungslose und vor allem korrekte Bearbeitung der Proben zu gewährleisten und somit Risiken für Patientinnen und Patienten zu vermeiden, bitten wir Sie unsere Vorgaben zu den jeweiligen Einsendungen sowie die Regelungen zum Versand zu beachten und umzusetzen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass die Verantwortung für die korrekte Behandlung weiterhin bei der jeweiligen Klinik liegt. Wenn aufgrund eines nicht korrekt ausgefüllten Einsendescheines mitunter bestimmte Untersuchungen / Analysen unsererseits nicht vorgenommen wurden, trägt die Klinik / Einsendebereich die Verantwortung hierfür.
Dem Untersuchungsmaterial muss ein vollständig ausgefüllter Einsendeschein beiliegen
- Histologie
- Mamma-Histologie
- Knochenmark / Blut
- Hepathopathologie
- Nephropathologie
- Prostatabiopsien
- Allgemeine Zytologie
- Zervixzytologie
- Pathologische Diagnostik - Prädiktive Proteinanalytik
- Molekularpathologische Diagnostik - Liquid Biopsy
- Molekularpathologische Diagnostik - Thorakale Tumoren
- Molekularpathologische Diagnostik - Gynäkologische Tumoren
- Molekularpathologische Diagnostik - Weichgewebstumoren
- Molekularpathologische Diagnostik - Solide Tumoren
- Molekularpathologische Diagnostik - Erreger
- Molekularpathologische Diagnostik im MTB
Begleitschein Autopsie / Obduktion / Sektion
Am Institut für Klinische Pathologie am Universitätsklinikum Freiburg werden Obduktionen an Verstorbenen jeder Altersgruppe vorgenommen. In der Regel handelt es sich um sogenannte klinische Obduktionen, mit dem Ziel der Abklärung des Krankheitsprozesses und der Todesursache. Voraussetzung zur Durchführung einer Obduktion ist die dokumentierte Einverständniserklärung der Angehörigen.
Obduktionen sind ein wichtiger Bestandteil in der klinischen Qualitätskontrolle sowie innerhalb der studentischen Ausbildung und ärztlichen Weiterbildung. Bestattungs- und eventuelle Aufbahrungsvorgänge werden durch eine Obduktion in keiner Weise beeinträchtigt.
Sektionen, die zur Aufklärung von Straftaten auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft dienen, werden grundsätzlich durch das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg vorgenommen.
Anforderung von Untersuchungsmaterial aus externen Kliniken oder Praxen
Für die Anforderung von externem Untersuchungsmaterial müssen behandelnde Ärzte ein schriftliches Einverständnis der Patientin / des Patienten vorlegen. Sollten daran spezielle molekularpathologische Untersuchungen gewünscht sein, bitten wir zusätzlich um den jeweiligen Einsendeschein (siehe oben).

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Martin Werner
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 115a
79106 Freiburg
Tel.: +49 761 270 80060 (Sekretariat)
Fax: +49 761 270 80040
pathologie.direktion@uniklinik-freiburg.de
Postanschrift:
Postfach 214
79002 Freiburg