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„Jedes Ding hat 3 Seiten. Eine, die Du siehst, eine die ich sehe und eine,
die wir beide nicht sehen“ P. Watzlawick

Unsere aktuellen Dozent*innen

  • Albermann, Eva (Dr. med.)
  • Allgäuer, Martina (Dipl.-Psych.)
  • Bay, Thomas (Dipl.-Psych.)
  • Böser, Hagen (Dr. med.)
  • Dietrich, Daniel J. (Dr. med.)
  • Engelhardt, Emily (Pädagogin, M. A.)
  • Geigges, Werner (Dr.med.)
  • Haage-Rapp, Ruthild (Dipl.-Psych.)
  • Hahn, Anna (Dipl.-Psych.)
  • Heumann-Stegner, Katja (Dipl.-Psych.)
  • Leucht, Jochen (Dipl.-Päd.)
  • Lüdeke, Martin (Dipl. Psych.)
  • Marks, Stephan (Dr. rer. soc.)
  • Marquard-Schmiebusch, Ruth (Dr. med.)
  • Reisch, Michael (Dipl.-Psych.)
  • Rechenberg-Winter, Petra (Dipl.-Päd., Dipl.-Psych.)
  • Ruf, Gerhard (Dr. med.)
  • Schmidt, Hildegard Marianne (Dr. med.)
  • Schmidt, Stefan (Univ.-Prof. Dr. phil., Dipl.-Psych. )
  • Tanner, Mirjam (Dr. med.)
  • Weihe-Scheidt, Renate (Dipl.-Psych.)
  • Wetzel, Helmut (Dr. phil. Dipl.-Psych.)
  • Zebisch, Kristin (Dr. med.)

Weitere Dozent*innen/ Supervisor*innen/ Selbsterfahrungsleiter*innen

  • Dornberg, Martin (Dr. med. Dr. phil.)
  • Ebner-Fiedler, Doris (Dipl.-Psych.)
  • Firus, Christian (Dr. med.)
  • Fritsch, Dorothea (Dipl.-Psych.)
  • Hiss, Isabel (Dipl.-Psych.)
  • Kiesel, Bernhard (Dipl.-Psych.)
  • Krieg, Alexander (Dr. med.)
  • Kröner, Regine (Dipl.-Psych.)
  • Lahmann, Claas (Prof. Dr. med.)
  • Probst-Geigges, Christa (Dipl.-Psych.)
  • Scheib, Peter (Dr. rer. nat. Dipl.-Psych.)
  • Schmitt, Georg (Dr. med.)
  • Tiedemann von, Friederike (Dipl.-Psych.)

FAQs - (Stand Juli 2022)

Fragen zur Ausbildungsstruktur:

Seminarzeiten an den Tagen unter der Woche? Vereinbarkeit mit beruflicher Tätigkeit?

Die Seminare finden ganztägig (8.30 - 17.30 Uhr) in der Woche von Montag bis Mittwoch oder von Mittwoch bis Freitag statt. Die Kooperationskliniken sind über die Seminarzeiten zu informieren und bisher gab es hier jeweils Vereinbarungen, wie die Arbeitszeit entsprechend angepasst und nachgeholt werden konnte.

Die Seminareinheiten finden immer außerhalb der Schulferienzeiten und in der Regel bewusst nicht am Wochenende statt - in einem Abstand von ca. 4 - 8 Wochen.


Findet die Selbsterfahrung nur in Gruppen statt?

Die Selbsterfahrung (SE) findet in der Gruppe statt. Als Systemiker*innen ist uns der Austausch, die Rückmeldung und die gemeinsame Arbeit im Gruppenprozess besonders wichtig.Ab 2023 werden auch 20 UE Einzelselbsterfahrung verpflichtend sein.

Dazu werden beispielsweise Einheiten in einem Tagungshaus außerhalb von Freiburg stattfinden zum Thema „Familienrekonstruktion“. Weitere SE-Anteile werden in den Seminareinheiten eingeflochten. Einzel-Selbsterfahrung empfehlen wir als Anteil für die freie Spitze.


Gibt es "feste" Dozent*innen pro Kursgruppe?

Wir begleiten als SI Dozent*innen Team die Ausbildungsgruppe und sind für Fragen, Unterstützung und inhaltliche Ergänzungen die meiste Zeit im Wechsel an den Seminareinheiten anwesend.


 

Fragen zum Bewerbungsverfahren:

Wie ist das Bewerbungsprocedere?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen eingehend gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung von uns.


Kann man sich bereits für andere Jahrgänge vorab bewerben?

Aktuell kann man sich nur für den nächsten anstehenden Ausbildungsstart bewerben. Zusagen für die Ausbildungsplätze werden grundsätzlich nur in dem aktuellen Kalenderjahr gegeben.


Muss zur Vertragsunterzeichnung das Masterzeugnis vorliegen – oder kann dies auch nachgereicht werden?

Das Masterzeugnis ist Voraussetzung für den Ausbildungsantritt.

Es kann jedoch auch nachgereicht werden, wenn ein „vorläufiger Nachweis“ von der zuständigen Universität über die bestandenen Prüfungen und vollständig erreichten ECTS Punkte ausgestellt und vorgelegt wird.


Start in den nächsten Jahren?

Die kommenden Ausbildungsgänge werden immer im Herbst (Oktober) des jeweiligen Jahres starten.

Die Informationsveranstaltungen im Spätherbst, Bewerbungen und Auswahlgespräche werden immer im Zeitfenster Frühjahr/Frühsommer stattfinden.


Werden alle Bewerber*innen zu einem Auswahlverfahren eingeladen?

Es gibt insgesamt 21 Plätze pro Jahr zu vergeben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist laden wir die Bewerber*innen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, zu einem kostenpflichtigen Auswahlgespräch ein. Ob jede Bewerbung hierbei berücksichtigt werden kann, ist jeweils abhängig von der Anzahl der eingehenden Bewerbungen.


Auf welcher Basis wird nach den Gesprächen entschieden, wer aufgenommen wird? Persönliche Kriterien oder Vorerfahrung?

In einem gemeinsamen Entscheidungsprozess mit der(m) Bewerber*in wollen wir klären, ob die Ausbildung inhaltlich und organisatorisch für sie/ihn passt. Ansonsten möchten wir gerne eine Vielfalt von Teilnehmer*innen zusammenstellen, die verschiedene Erfahrungsbereiche, Lebensphasen und Kulturen vertreten. Insbesondere das Motivationsschreiben ist für uns wertvoll, um einen genaueren Eindruck des/ der Bewerber*in zu gewinnen. Vorerfahrungen im Bereich der Systemischen Therapie sind hilfreich, aber nicht allein ausschlaggebend.


Was sollte bei der Entscheidung für die Systemische Psychotherapieausbildung im Gegensatz zu anderen Richtlinienverfahren ausschlaggebend sein?

Wie ist das systemische „Störungsverständnis“?

Wie andere Psychotherapieverfahren, versucht der systemische Therapieansatz einen Verstehens-Zusammenhang für psychische Probleme zu schaffen. Im Unterschied zu anderen Ansätzen unterstellt die systemische Therapie eine geringstmögliche Pathologie, nicht um Leiden, Krankheiten und deren Auswirkungen  kleinzureden, sondern um eine Zurückhaltung in den damit verbundenen Zuschreibungsprozessen zu wahren. Psychische Störungen und deren Symptome werden als eine Art „Lösungsversuch“ verstanden, welcher zwar mit großen Belastungen einhergeht, aber für die Klient*innen und ihr Umfeld im aktuellen Kontext die bestmögliche Bewältigungsform einer herausfordernden Entwicklungs-Lebensaufgabe/Lebensereignisses darstellt. Diesen Zusammenhang mit den Klient*innen gemeinsam zu verstehen, mit ihnen und ihren Bezugspersonen neue Bedeutungsgebungen zu schaffen, sowie Möglichkeitsräume im Erleben, Beschreiben und Handeln zu eröffnen sind ein Teil der Aufgabe einer/eines systemische(n) Therapeut*in. Klassifikationssysteme für psychische Störungen sind dabei insoweit nützlich, dass sie an manchen Stellen im Behandlungsprozess zusätzlich wichtige Informationen und Handlungsimpulse geben können, sind aber nur eine von vielen Perspektiven auf ein psychisches Phänomen und sollten nicht zu einer Festschreibung führen.

Wer sich für den systemischen Ansatz interessiert, löst sich von umrissenen Orientierungslinien in der Landschaft der psychischen Störungsbilder und macht sich mit Offenheit, Respekt und Neugier auf den Weg immer wieder neue, einzigartige Problemmuster in Systemen und ihre Wechselwirkungen zu entdecken. Dies erfordert sowohl Wagnis und vorübergehende Verunsicherung, bedeutet aber gleichzeitig auch ein gewachsenes Vertrauen in die Ressourcen und Entwicklungspotentiale von Menschen und ihren Systemen.


 

Fragen zur praktischen Tätigkeit (pT1 und pT2):

Welche Kooperationen bestehen bereits?

Siehe unsere Auflistung unter: Kooperationspartner.


Wie sieht es mittlerweile mit der Vergütung während der praktischen Tätigkeit aus? Gelten schon die 1000 Euro (brutto, Neuregelung-PiW) mit den Kooperationspartnern?

Die Vergütung von pT1 ist seit kurzem rechtlich festgelegt und beläuft sich auf 1.000 Euro im Monat. Weitere Informationen.

Für pT2 gibt es bisher noch keine gesetzlichen Festlegungen und wird je nach Möglichkeiten der Kooperationsklinik bezahlt.


Ab wann kann man denn mit pT1 oder pT2 anfangen?

Sie können von uns bei einer Zusage nach dem Auswahlverfahren eine vorläufige Ausbildungsplatz-Bestätigung erhalten. Damit können Sie sich an den Kooperationskliniken bewerben. pT1 und pT2 kann gegebenenfalls auch schon vor der ersten Seminareinheit begonnen werden (muss aber nicht).


Kann man ab August eine pT-Stelle beginnen, auch wenn der Vertrag im Mai unterzeichnet wird? Entstehen Wartezeiten?

Sie erhalten nach Zusage auf Wunsch eine vorläufige Bestätigung für den Ausbildungsplatz bei uns. Manchmal ergeben sich Engpässe bei der Suche nach pT1 und pT2 Plätzen. In den Fall muss man sich leider etwas in Geduld üben. Eventuell kann man auch erst mit dem pT2 Platz starten, der zur Verfügung steht oder diese Zeit z.B zeitgleich zu den Theorieseminaren mit Literaturstudium, Zusatzseminaren u.Ä. für die freie Spitze nutzen oder ein Praktikum absolvieren. Außerhalb von Freiburg findet sich in der Regel kurzfristiger ein pT1/pT2-Platz.


Können die Theorieseminare auch zuerst besucht werden und die pT später absolviert werden oder sollten diese parallel laufen?

Sinnvoll ist es natürlich, beide Einheiten parallel laufen zu lassen (Theorie-Praxis Verschränkung – mehr Lerneffekt). Starten Sie etwas später (z.B. nach einem halben Jahr Theorie) mit der pT, geht das auch und Sie sind dann z.B. inhaltlich schon etwas auf die Praxis vorbereitet.


Kann man die praktische Tätigkeit auch im Ausland absolvieren?

Theoretisch ist das möglich, bisher haben wir Kooperationsverträge mit Schweizer Kliniken und machen damit die ersten Erfahrungen – weitere Möglichkeiten mit Kliniken im Ausland müsste man gemeinsam eruieren.


Wie finde ich Ausbildungsplätze für pT 1 und pT2? Wie bewerbe ich mich um einen Klinikplatz für pT1 und pT2?

Das Ausbildungsinstitut hat bereits (oder ist dabei) mit den auf der Homepage genannten Kliniken einen Kooperationsvertrag zu schließen. Diese Kliniken stellen somit Ausbildungsplätze für pT 1 und/oder pT2 zur Verfügung stellt. Sie können sich an diesen Kliniken bewerben und sich bei Fragen diesbezüglich an das Institut wenden, wenn sie bei der Suche nach Plätzen Unterstützung brauchen. Sie können auch selbst Vorschläge einbringen, an welchen Kliniken sie ihre pT 1 und pT2 absolvieren möchten, wir prüfen dann die Möglichkeit, einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der vorgeschlagenen Klinik abzuschließen.


Kann die Reihenfolge pT1 und pT2 flexibel gestaltet werden?

Ja, die Reihenfolge kann flexibel von den Ausbildungsteilnehmer*innen im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien gestaltet werden.


Vor Ausbildungsbeginn mit pT1 und / oder pT2 Start möglich?

pT1 und pT2 können bereits vor Ausbildungsbeginn gestartet werden. Anrechnungsvoraussetzung dafür ist, dass es eine mündliche Zusage für den Ausbildungsplatz gibt und eine Kooperationsvereinbarung mit der Klinik/Psychotherapiepraxis besteht oder angebahnt ist.

Wir haben mit verschiedenen Kliniken in und um Freiburg Kooperationsverträge geschlossen und werden weitere noch schließen. Eine Garantie für einen pT1/pT2 Platz können wir allerdings nicht geben. Viel hängt z.B. davon ab, in welchem Umfang Sie die praktische Tätigkeit absolvieren wollen und in welcher Region Sie diese umsetzen wollen – freie Plätze werden sich leichter im größeren Umkreis von Freiburg finden lassen.


 

Finanzierung:

Finanzierungsplan: Standard- und Stundungsmodell

Den Finanzierungsplan mit allen Einzelheiten finden Sie hier.


Hat man nach drei Jahren keine Ausbildungskosten mehr, wenn man nach dem Standardmodell zahlt?

Grundsätzlich ja, sofern man nicht vom ursprünglichen Zeitplan abweicht und ein Mehraufwand an Supervision oder Theorie hat.


Ist die Supervision in den Kosten mit inbegriffen?

Im Finanzierungsmodell sind inbegriffen: 150 Unterrichtsstunden Supervision (100 Unterrichtsstunden als Gruppensupervision, 50 Unterrichtsstunden als Einzelsupervision).


Wie ist die Bezahlung während der Ambulanztätigkeit?

Verrechnet sich das direkt wieder mit den Ausbildungskosten oder läuft das separat?

Ambulante Tätigkeit auch wo anders ableistbar?

Der Verdienst während der Ambulanztätigkeit wird direkt mit den Auszubildenden im PA abgerechnet und beläuft sich um 50% des Gesamtertrags der Therapiestunde (circa 50 Euro). Die ambulante Tätigkeit kann auch in einer systemischen Lehrpraxis absolviert werden, diese sollte einen Kooperationsvertrag mit dem SI vor Beginn der PA Tätigkeit abgeschlossen haben.


 

Weitere Fragen:

Kann ich die Therapiestunden der praktischen Ausbildung (PA) auch an einer wohnortnahen Lehrpraxis absolvieren?

Wenn diese Praxis den Ausbildungsanforderungen entspricht, kann diese vom Ausbildungsinstitut als Lehrpraxis anerkannt werden. Dies muss vor Beginn der PA Tätigkeit geprüft und vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.


Inwieweit ist die Ausbildung auch mit einer Teilzeitbeschäftigung vereinbar?

Die Ausbildung ist mit einer Teilzeittätigkeit gut vereinbar. Kritische Zeitpunkte sind die praktischen Tätigkeiten pT1 und pT2, die normalerweise mit einem Arbeitsumfang von 25 Stunden pro Woche gemacht werden. Für die Theorieausbildung und Selbsterfahrung finden pro Jahr ca. 7 dreitägige Seminare statt.


Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu im Seminarhaus?

Das Seminarhaus wird für die Selbsterfahrungseinheiten Familienrekonstruktion 1 und 2 und gebucht. Dies sind insgesamt je drei Übernachtungen für jeweils 3,5 Tage mit Verpflegung.


Was ist, wenn man während der Ausbildung eine mehrmonatige Unterbrechung machen möchte z.B. wegen Schwangerschaft/Geburt oder einer Reise?

Die Ausbildung kann in Absprache mit dem Institut unterbrochen werden.


Wie wird mit Fehlzeiten verfahren?

Fehlzeiten aufgrund von Krankheit (Krankmeldung) müssen in anderen Seminarblöcken nachgeholt werden. Dafür fällt eine geringfügige Bearbeitungsgebühr an.


Gibt es einen Corona-Plan?

Werden Seminare stattfinden, wenn uns die Beschränkungen noch weiter begleiten werden?

Und wird dann digitale Lehre äquivalent zu live-Lehre kalkuliert?

Die geplanten Seminare werden auf jeden Fall stattfinden und werden, wenn notwendig, in digitaler Form umgesetzt. Hierbei haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht und es liegen entsprechende Konzepte dafür vor. Letztendlich präferieren wir jedoch immer die Präsenzform, werden uns aktuell aber korrekt an die Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg und an die Rahmenbedingungen der Universitätsklinik Freiburg halten.


Lassen sich DGSF zertifizierte systemische Weiterbildungen (Berater) auf einen Teil der Ausbildung anrechnen?

Für Auszubildende mit DGSF/SG Zertifikat können u. U. theoretische Stunden für die Seminareinheiten „Einführung in die systemische Therapie I - III“ sowie weitere UE der Weiterbildung für die freie Spitze nach Absprache angerechnet werden. Wichtig: Der Abschluss der Weiterbildung sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Das Institut überprüft die Unterlagen und stellt für die Auszubildenden beim RP BaWü einen „Anrechnungsvorschlag zur Gleichwertigkeitsprüfung“. Dieser kostet für die Auszubildenden als Antragsstellende 200.- Euro und wird direkt an das RP bezahlt.

Bereits absolvierte Weiterbildungen im Bereich "Psychotherapie" an akkreditierten Instituten können u. U. nach Überprüfung durch das Institut auf dem gleichen Weg dem RP zur Anrechnung für die freie Spitze vorgelegt und beantragt werden.

Es können insgesamt maximal 250 UE zusammen mit den drei Einführungsblöcken (3x 27 UE) angerechnet werden.


Freie Spitze: Was wird automatisch angerechnet?

Für die "Freie Spitze" wird z.B. im Rahmen der Ausbildung angerechnet: Einzelselbsterfahrung (ab 2023 verpflichtend 20 UE), Selbstorganisierte Studiengruppe „Peergruppe“, angeleitetes Literaturstudium, Auswertung und Nachbereitung von Behandlungsstunden, Erstellung Fallberichte, Zusatzseminare und weitere.


Weitere Zusatzausbildung am Institut möglich? Vertiefung von TP oder VT?

Zusatzausbildungen an unserem Institut sind geplant aber noch nicht konkret festgelegt. Im Rahmen unseres Curriculums werden Sie sowohl Einblick in den psychodynamischen Ansatz bekommen als auch einige VT Methoden aus der systemischen Perspektive kennenlernen.


Gibt es zusätzliche Kassensitze?

Es werden keine zusätzlichen Kassensitze im Raum Freiburg für die systemische Therapie zur Verfügung gestellt, sondern die bestehenden Kassensitze werden unter den Therapieverfahren neu verteilt. Ein Kassensitz muss aktuell im Raum Freiburg auf eigene Kosten erworben werden. Andere Optionen bestehen eventuell in Regionen mit geringerer Anzahl von Kassensitzen und einem Mangel an Therapieplätzen.


Wann ist eine Vollzeit Ausbildung möglich?

Da sich unsere systemische Ambulanz erst im Aufbau befindet, wird eine Vollzeit (Zeitrahmen 3,5 Jahren) Ausbildung ab 2023 möglich sein.


Welche Klient*innen sieht man später? Erwachsene, Kinder, Jugendliche?

Zum einen hängt dies natürlich von dem Kontext ab, in dem Sie therapeutisch arbeiten werden. In manchen Klinken werden Angehörige und Familienmitglieder in den therapeutischen Prozess mit einbezogen.

Als niedergelassene/r Therapeut*in können Sie mit der systemischen Ausbildung an unserem Institut Erwachsene therapeutisch begleiten. Wir empfehlen den Einbezug von Familienmitgliedern in den therapeutischen Prozess, dies wird jedoch als Mehrpersonensetting leider nicht als Mehraufwand kassenärztlich abgerechnet.


Welchen Stellenwert hat Achtsamkeit in der Ausbildung?

Im Rahmen der Ausbildung werden je nach Seminarthema und Dozent*in immer wieder Achtsamkeit und Selbstfürsorge ein wichtiges begleitendes Element für den/die Therapeut*in selbst sowie als therapeutische Methode im Umgang mit den Klient*innen eingesetzt werden.


Beteiligung an Forschungsprojekten?

Die Beteiligung an Forschungsprojekten ist möglich und wäre z.B. umsetzbar parallel zur Ambulanztätigkeit zu Themen der systemischen Gesundheitsforschung.


Ist die Ausbildung mit einer Promotion vereinbar?

Generell ist eine Promotion seitens unseres Instituts parallel zur Ausbildung denkbar. Jedoch ist es möglicherweise ein Balanceakt bei finanzieller Unsicherheit. Auch die zeitliche Koordination ist aufwendiger, aber es ist sicherlich ein Mehrwert.


Ausbildung mit „alten Masterabschluss“ wie lange noch möglich?

Die Ausbildung ist nicht begrenzt bezüglich der Zeit/Form des Masterabschlusses. Der Abschluss nach der alten Weiterbildungsordnung ist bis 2032 grundsätzlich noch möglich.


Ambulanzeröffnung in 2023

Wir sind aktuell dabei, die Eröffnung der Ambulanz konkret in die Wege zu leiten und können dann auch die entsprechenden Räumlichkeiten für die ambulanten Therapien stellen.


 

Systemisches Institut (SI) für Aus- und Weiterbildung am Universitätsklinikum Freiburg

Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
 

Geschäftsstelle SI: Eugen-Martin-Str. 4, 79106 Freiburg, Tel. 0761 270-68824, systemisch@uniklinik-freiburg.de

Ambulanz des Systemischen Instituts: Eugen-Martin-Str. 4, 79106 Freiburg, systemische-ambulanz@uniklinik-freiburg.de