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Herzlich willkommen im Institut für Rechtsmedizin

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Arbeitsbereiche des Instituts, aktuelle Forschungsprojekte, Publikationen und Lehrveranstaltungen geben.

Das Institut vertritt das Fach Rechtsmedizin in Forschung, Lehre und Dienstleistung auf dem gesamten Gebiet der Rechtsmedizin. Die Wissenschaftler*innen sind Mitglieder in den entsprechenden Fachgesellschaften (z. B. DGRM, GTFCh, ISFG), Reviewer*innen von Fachartikeln in diversen, wissenschaftlichen Zeitschriften und teilweise in Gremien aktiv.

Durch die Einbindung in das Universitätsklinikum besteht ein intensiver Kontakt zu den klinischen Einrichtungen - sowohl in der Lehre und Forschung als auch in der Krankenversorgung (Konsiliartätigkeit, toxikologische Notfallanalytik, Mitwirkung bei Hirntoddiagnostik).

Weiterhin befindet sich am Institut eine Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG).

Das Institut für Rechtsmedizin ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Anlage zur Akkreditierungsurkunde (unbefristet), Anlage zur Akkreditierungsurkunde (befristet)


Aktuelle Informationen


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Rechtsmedizin

Nach einer alten Definition ist Rechtsmedizin, früher "Gerichtliche Medizin" genannt, die Anwendung medizinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspflege. Diese Begriffsbestimmung bringt vor allem die praktische Bedeutung des Faches zum Ausdruck. Die Gerichtliche Medizin ist als eine der ältesten medizinischen Disziplinen seit langem an den europäischen Universitäten etabliert. Wesentliche Teilbereiche sind heute die somatische Rechtsmedizin, die medizinische Kriminalistik, die Verkehrsmedizin, die forensische Toxikologie sowie die forensische Spurenkunde. Darüber hinaus ist die ärztliche Rechts- und Standeskunde seit eh und je eine der tragenden Säulen des Faches. Durch die lange Tradition der forensischen Gutachtenerstattung wird die Rechtsmedizin zutreffend als das Mutterfach der begutachtenden Medizin bezeichnet.

Institutsgebäude 1962

Geschichte des Freiburger Instituts für Rechtsmedizin

Albrecht VI., Erzherzog von Österreich, stiftete 1457 die Alma Mater Friburgensis als rechtlich selbständige Universität mit eigener Gerichtsbarkeit. Der Vorlesungsbetrieb wurde 1460 aufgenommen. Ab 1755 fanden regelmäßige Lehrveranstaltungen über Rechtsmedizin (damals “Medicina legalis”) statt. Der erste Professor für Gerichtliche Medizin an der Universität Freiburg war Franz Carl Anton RODECKER (1769-1773). 1942 sollte erstmals ein eigenes Institut für Gerichtliche Medizin eingerichtet werden (unter Herbert ELBEL). Kurz nach der behelfsmäßigen Unterbringung in der Albertstraße 4 wurde das Institut am 27.11.1944 bei einem Bombenangriff zerstört.

Nach dem Kriegsende übernahmen zunächst die Pathologen Gerhard LIEBEGOTT und Franz BÜCHNER die Tätigkeit auf forensisch-pathologischem Gebiet. Am 23.03.1954 wurde Günther WEYRICH zum Extraordinarius ernannt und mit der Gründung eines neuen Instituts beauftragt. Als Provisorium diente anfänglich eine Wohnung im Haus Katharinenstraße 32, bis der jetzige Institutsneubau in der Albertstraße 9 im Jahr 1962 bezogen werden konnte.

Nach der Emeritierung von Günther WEYRICH, der 1960 zum Ordinarius ernannt worden war, folgten als Lehrstuhlinhaber Wolfgang SPANN (1966-1969), Balduin FORSTER (1970-1988) und Stefan POLLAK (1989-2020). Seit April 2020 ist Annette THIERAUF-EMBERGER neue Ärztliche Direktorin des Instituts.

2012 feierten die Mitarbeiter mit der Ausrichtung der 91. Jahrestagung der DGRM das 50-jährige bestehen des Institutsgebäudes in der Albertstraße.


Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de