Patientenratgeber Lungenkrebs - page 23

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Neben bzw. nach der Behandlung im
Akut-Krankenhaus gibt es zusätzliche
Therapien in anderen Kliniken, die die
Behandlung ergänzen sollen, welche
allgemein als Kuren bezeichnet werden.
Hier muss man zunächst unterscheiden
zwischen sogenannten Anschlussheil-
behandlungen (AHB) und Nach- bzw.
Festigungskuren.
AHB sind stationäre Behandlungen un-
mittelbar oder kurz nach der Behand-
lung im Akut-Krankenhaus. Normaler-
weise - daher der Name - werden die
Betreffenden im Anschluss an die Akut-
Krankenhausbehandlung in diese Kli-
niken verlegt. Es ist aber auch möglich,
eine AHB durchzuführen, wenn diese
bereits vom vorbehandelnden Kran-
kenhaus veranlasst wurde, der Patient
jedoch (mit ärztlicher Zustimmung) bis
zum Beginn der AHB nach Hause entlassen wird. Die AHB strebt eine ganz-
heitliche Rehabilitation nach der Erkrankung an, also nicht nur die Besserung
der körperlichen Funktionen, sondern auch die geistig-seelische Erholung
nach der schweren Erkrankung und der anstrengenden Behandlung.
AHB-Maßnahmen werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund und
den Krankenkassen eingeleitet und in besonders dafür ausgewählten Kliniken
durchgeführt. Sie dauern in der Regel drei bis vier Wochen. Der Ansprechpart-
ner für Patienten zur Einleitung einer AHB-Maßnahme ist der behandelnde
Stationsarzt oder auch der Klinik-Sozialdienst.
Kuren sind ähnliche Maßnahmen, die der Nachbehandlung und Festigung
des Behandlungsergebnisses dienen. Sie werden allerdings nicht immer im
engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erstbehandlung durchgeführt. Sie
können, allerdings im Allgemeinen nur innerhalb der ersten drei Jahre nach
Behandlung, wiederholt werden. Kurmaßnahmen werden in der Regel von
den Rentenversicherungen getragen. Ist kein Rentenversicherungsträger kos-
tenpflichtig, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
KUREN
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