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Freiburg, 06.12.2013

Stellungnahme zum Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg

Klage von Prof. Friedl abgewiesen


Das Universitätsklinikum Freiburg begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage von Herrn Prof. Dr. Hans-Peter Friedl abgewiesen hat. Damit entfallen alle Verpflichtungen des Klinikums gegenüber Prof. Friedl.  

Der jetzige Vorstand des Universitätsklinikums – der in den 2009 geschlossenen Vergleich nicht involviert war – hofft,  dass damit ein Schlusspunkt hinter die seit über 13 Jahren dauernde Auseinandersetzung gesetzt werden kann.


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