Zu den Inhalten springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Universitätsklinikum Freiburg ist bemüht, seine Webseite www.uniklinik-freiburg.de in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-​Württemberg barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Seiten der Domain www.uniklinik-​freiburg.de, die im Content-​Management-System TYPO3 erstellt wurden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Das Universitätsklinikum Freiburg hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

1. Barrierefreiheit der Internetseite

Bei der Gestaltung der Seiten des Universitätsklinikums Freiburg wurde besonderer Wert auf klar und deutlich strukturierte Informationen, eine kontrastreiche Darstellung der Texte sowie der Navigations- und Bedienelemente gelegt. Die Semantik des HTML erfolgt in strikter Trennung von Inhalt, Struktur und Design. Überschriften werden so gewählt, dass sie auch für die Struktur aussagekräftig sind.

- Anpassung der Schriftgrößen

Über die Tastenkombination Strg+ (vergrößern) und Strg- (verkleinern) lässt sich die Schriftgröße an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers anpassen. Zur Ausgangsgröße gelangt man wieder mit STRG 0. Die korrekte Darstellung der Website wurde auf verschiedenen Browsern sowie älteren Browserversionen getestet.  

- Optimierung für mobile Endgeräte

Die Website ist „responsive“ und wird für die Darstellung auf mobilen Geräten wie Tablet-PCs und Smartphones automatisch angepasst. Alle Inhalte des normalen Webauftritts sind auf diesen Geräten ebenfalls sichtbar. Zusätzlich bieten wir Smartphone-Nutzern an, dass angezeigte Telefonnummern direkt ausgewählt und angerufen werden können sowie ausgewählte E-Mail-Adressen automatisch in das Adressfeld eines neuen E-Mail-Fensters übertragen werden.  

- Nutzbarkeit durch Screenreader

Die Seite des Universitätsklinikums Freiburg wurde so programmiert, dass Screenreader die Seitenstruktur der meisten Unterseiten erkennen. Links und Formulare sind als solche gekennzeichnet. Screenreader gehören zu den speziellen Ausgabegeräten, die vor allem blinden Menschen die Navigation durch eine Website ermöglichen. Mithilfe des Screenreaders können dem Nutzer Inhalte über einen Lautsprecher vorgelesen werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • BITV 9.1.1.1 a: Fehlende Alternativtexte für viele Bedienelemente
  • BITV 9.1.1.1 b: Fehlende Alternativtexte für viele Grafiken
  • BITV 9.1.2.3: Fehlende Audio-Deskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • BITV 9.1.2.5: Fehlende Audio-Deskription für Videos
  • BITV 9.1.3.1 a: Falsch eingesetzte HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • BITV 9.1.3.1 b: Keine korrekten HTML-Strukturelemente für Listen
  • BITV 9.1.3.1 d: Inhalt nicht korrekt gegliedert durch Strukturelemente
  • BITV 9.1.3.1 d: Keine Struktur-Markup für Layout-Tabellen
  • BITV 9.1.3.1 e: Beschriftung von Formularelementen nicht programmatisch ermittelbar
  • BITV 9.1.3.5: Eingabefelder zu Nutzer-Daten vermitteln den Zweck
  • BITV 9.1.4.1: Nicht gänzlich ohne Farben nutzbar
  • BITV 9.1.4.3.: Kontraste von Texten nicht ausreichend im Verhältnis 1:4,5
  • BITV 9.1.4.5: Teils kein Verzicht auf Schriftgrafiken
  • BITV 9.1.4.11: Kontraste für Grafiken und grafische Bedienelemente ausreichend 1:3
  • BITV 9.1.4.13: Eingeblendete Inhalte teils nicht bedienbar
  • BITV 9.2.2.2: Bewegte Inhalte nicht abschaltbar
  • BITV 9.2.4.7: Aktuelle Position des Fokus teils nicht deutlich
  • BITV 9.2.5.3: Sichtbare Beschriftung nicht immer Teil des zugänglichen Namens
  • BITV 9.3.1.1: Hauptsprache auf manchen Seiten nicht angegeben
  • BITV 9.3.1.2: Anderssprachiges nicht gekennzeichnet
  • BITV 9.3.2.3: Auf wenigen Seiten inkonsistente Navigation
  • BITV 9.3.3.1: Unzureichende Fehlererkennung
  • BITV 12.1.1: Fehlende Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit

Die in der Webseite enthaltenden PDF barrierefrei umzusetzen stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar und bildet daher eine Ausnahme.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 11.11.2025 aktualisiert. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.10.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten an.

Sie können uns per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren:
Universitätsklinikum Freiburg
Unternehmenskommunikation
Breisacher Str. 153, 79110 Freiburg
Telefon +49 (0) 761 270-84830
Fax: +49 (0) 761 270 9619030
E-Mail: kommunikation@uniklinik-freiburg.de

 

Sollten Sie zu nicht-technischen, medizinischen Themen Lob oder Kritik äußern wollen, machen Sie das gerne über unser Online-Formular (Ihre Meinung | Universitätsklinikum Freiburg (uniklinik-freiburg.de)). Wir bearbeiten alle Anfragen vertrauensvoll und zügig.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stabsstelle Unternehmenskommunikation wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Universitätsklinikum Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-​BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-​Behindertenbeauftragte: Nora Fischer
Geschäftsstelle der Landes-​Behindertenbeauftragten:
Else-​Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-​Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt-​ oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.