Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Willkommen bei der Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Die Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist ein Gremium, das Forscher*innen berät. Die Ethik-Kommission begutachtet Forschungsvorhaben mit Menschen und Forschungsvorhaben, bei denen Körpermaterialien oder personenbezogene Daten verwendet werden. Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind ehrenamtlich tätig.
Die Ethik-Kommission arbeitet auf der Grundlage der revidierten Fassung der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes und des geltenden Bundes- und Landesrechts sowie der ärztlichen Berufsordnung. Sie nimmt ihre Bewertungen nach einschlägigen anerkannten aktuellen wissenschaftlichen Verfahren und Kriterien sowie gemäß maßgeblichen internationalen ethischen Normen und Standards vor. Sofern einschlägig, zieht sie als weitere Grundlage ihrer Beurteilung die ethischen Richtlinien der jeweiligen Fachvereinigungen heran.
Die Ethik-Kommission gewährt Mitgliedern der Albert-Ludwigs-Universität für Forschungsvorhaben, die an der Universität, am Universitätsklinikum Freiburg oder an den kooperierenden akademischen Lehrkrankenhäusern durchgeführt werden, Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte bei der Planung und Durchführung von Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen. Sie nimmt für den Hochschulbereich die bundes- oder landesrechtlich einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufgaben gemäß Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz (MPG) beziehungsweise Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), Transfusionsgesetz (TFG) und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
** AKTUELLES **
- Bitte beachten Sie die Gesetzesänderungen im Strahlenschutzrecht und die damit verbundenen Antragsmodalitäten ab 01.07.2025!
Hier finden Sie auf der Seite des AKEK (Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen) Informationen und Hilfestellungen für die Einreichung von Studien in denen radioaktive Stoffe und/oder ionisierende Strahlungen eingesetzt werden.
- Verfahren „Eine Studie – ein Votum“
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) haben am 15. Juni 2024 einen „Verfahrensvorschlag zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben“ beschlossen. Das Verfahren sieht vor, dass für Forschungsvorhaben nach § 15 Berufsordnung der Landesärztekammern (sonstige Studien) zukünftig nur noch das Votum einer nach Landesrecht gebildeten deutschen Ethik-Kommission erforderlich ist und bei anderen Ethik-Kommissionen, die für Ärzt*innen an beteiligten Prüfzentren verantwortlich sind, eine Anzeige ausreicht. Das Verfahren ist jedoch mit der Voraussetzung verbunden, dass die rechtlichen Gegebenheiten (→ Berufsordnungen der Landesärztekammern) diese Möglichkeit einräumen.
Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht aktuell noch vor, dass die Bewertung von Forschungsvorhaben durch die jeweils zuständige Ethik-Kommission erfolgen muss. Eine entsprechende Änderung der Berufsordnung ist bereits geplant. Bis dahin müssen hiesige Antragsteller*innen im Falle einer geplanten Beteiligung an einem bereits votierten Forschungsvorhaben, wie gehabt ein “Anschlussvotum” beantragen.
Soll bei der hiesigen Ethik-Kommission ein Votum für ein multizentrisches Forschungsvorhaben federführend beantragt werden, bei dem die beteiligten Zentren anderer Bundesländer bereits das Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ in Anspruch nehmen können, akzeptiert die hiesige Ethik-Kommission bei der Einreichung, die für das Verfahren vorgesehenen Dokumente. Sie finden diese auf der Homepage des AKEK.
Onlineportal für die Einreichung von Anträgen freigeschaltet.
Wir bitten darum, alle Anträge nur noch über ethikPool und nicht mehr per E-Mail oder postalisch einzureichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge zu Arzneimittel- oder Medizinproduktestudien, die über das CTIS- oder das DMIDS-Portal eingereicht werden müssen.
Sie können sich hier anmelden. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung Ihre dienstliche Adresse und E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie für die Benutzung von ethikPool den Leitfaden für Antragsteller*innen.
Anträge, die vor Juli 2020 eingereicht wurden, werden von uns bis auf wenige Ausnahmen weiterhin außerhalb von ethikPool bearbeitet. Amendments, die sich auf diese älteren Anträge beziehen, reichen Sie bitte weiterhin per E-Mail ein. Ältere Anträge führen wir weiterhin unter Antragsnummern mit dem Format „Nummer/Jahreszahl“ (z.B. 123/20).Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie gern die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission telefonisch oder per E-Mail kontaktieren: https://www.uniklinik-freiburg.de/ethikkommission/kontakt.html
Erreichbarkeit - Telefonische Sprechzeiten: Montag-Freitag 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Studienberatung AMG-Studien | 0761 270-72530 & -72623 & 72628 & -72618 |
E-Mail: ekfr.ctr@uniklinik-freiburg.de | |
Studienberatung MPDG-Studien | 0761 270-72570 |
E-Mail: ekfr.mpg@uniklinik-freiburg.de | |
Studienberatung andere Studientypen / Sonstige Studien | 0761 270-72625 & -72623 & -72619 |
E-Mail: ekfr@uniklinik-freiburg.de | |