Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
*** Aktuelle Hinweise ***
Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission bittet darum, sämtliche Antragsunterlagen und Mitteilungen ab sofort bis auf weiteres ausschließlich per DIMDI (MPG-Studien) oder digital per E-Mail an die Mailadresse ekfr@uniklinik-freiburg.de (Sonstige Studien) bzw. ekfr.amg@uniklinik-freiburg.de (AMG-Studien) einzureichen. Auf die Zusendung von Papierakten bitten wir zu verzichten. Vor dem Einscannen bitte darauf achten, dass die notwendigen Unterschriften erbracht wurden. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen als PDF-Dokumente. Die einzelnen Dokumente sollten dabei als separate Dateien im E-Mail-Anhang gesendet werden.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wichtige Hinweise zu COVID-19 werden laufend auf der Website des Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen veröffentlicht.
*** Anträge zu prospektiven Studien im Zusammenhang mit der COVID-19 (Coronavirus)-Pandemie ***
Studien zu Covid-19 / SARS-CoV-2 werden von der Ethik-Kommission mit hoher Priorität schnellstmöglich bearbeitet.
Damit die Geschäftsstelle diese Anträge frühzeitig identifizieren kann, benötigen wir die Mithilfe der Antragsteller*innen. Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte, wenn Sie einen Antrag zu einer entsprechenden Studie einreichen:
- Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission per E-Mail (ekfr@uniklinik-freiburg.de) oder telefonisch über die geplante Einreichung.
- Bitte machen Sie im Anschreiben zu Ihrer Studie deutlich, dass es sich um ein Forschungsvorhaben zu COVID-19 / SARS-CoV-2 handelt.
- Wichtiger Hinweis: Wir bitten trotz der Dringlichkeit der Lage bei diesen Studien um Einreichung vollständiger und aussagekräftiger Antragsunterlagen, um saubere und sorgfältig durchgearbeitete Fragestellungen, Endpunkte, Protokolle und Patientendokumente etc. Nur so ist eine schnelle Bearbeitung und Beratung möglich.
*** Übergangsbestimmungen nach Artikel 120 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/745 -MDR- ***
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen hat am 18.03.2020 ein Schreiben mit Hinweisen zur Anwendung der Übergangsbestimmungen nach Artikel 120 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/745 veröffentlicht:
Zuständigkeit: Beratung bei Forschungsanträgen aus dem Bereich der Medizinischen Fakultät und der Universität Freiburg
Erreichbarkeit
Sekretariat | 0761 270-72500 |
Studienberatung AMG-Studien | 0761 270-72530 & -72600 & -72500 |
Studienberatung MPG-Studien | 0761 270-72570 |
Studienberatung Sonstige Studien | 0761 270-72625 & -72623 & -72624 |
Telefax | 0761 270-72630 |
ekfr@uniklinik-freiburg.de | |
E-Mail für SUSAR-Meldungen | susarekfr@uniklinik-freiburg.de |
Forum für Ethik und Recht in der Medizin
Zuständigkeit: Ethikberatung für das ärztliche und pflegerische Behandlungsteam in ethisch schwierigen Entscheidungssituationen
Eine Ethikberatung kann von Ärzt*innen und Pflegekräften des Klinikums angefordert werden. Die Beratung kann kurzfristig erfolgen und findet als Ethikkonsil auf Station statt.
Für die Anforderung einer Ethik-Beratung im Universitätsklinikum wenden Sie sich bitte an das Forum für Ethik und Recht in der Medizin:
PD Dr. J. Boldt | 0761 203-5048 |
Sekretariat | 0761 203-5033 |
ferm@egm.uni-freiburg.de |