Ethik-Kommission
AntragstellungDie Kommission wird auf schriftlichen Antrag tätig.
Antragsberechtigt sind
- Mitglieder der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung,
- Sponsoren gemäß Arzneimittelgesetz, die klinische Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten bei Menschen eigenverantwortlich veranlassen, soweit die lokale Leitung der Studie Mitglied der Albert-Ludwigs-Universität gemäß § 9 Abs. 1 LHG in der jeweils geltenden Fassung ist.