Ethik-Kommission
AntragstellungDie Kommission wird auf schriftlichen Antrag tätig. Sie gewährt Mitgliedern der Albert-Ludwigs-Universität für Forschungsvorhaben, die an der Universität, am Universitätsklinikum Freiburg oder an den kooperierenden akademischen Lehrkrankenhäusern durchgeführt werden, Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte.
Sie nimmt für den Hochschulbereich die bundes- oder landesrechtlich einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufgaben gemäß §§ 40 bis 42a Arzneimittelgesetz, §§ 20 und 22 Medizinproduktegesetz (MPG) beziehungsweise Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), §§ 8 und 9 Transfusionsgesetz (TFG) und § 36 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).