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Qualitätsbericht gemäß § 136b SGB V

Gemäß § 136b SGB V sind alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Ab dem Qualitätsbericht 2012 werden diese Qualitätsberichte jährlich erstellt und veröffentlicht.

Die Qualitätsberichte gemäß § 136b SGB V des Universitätsklinikums Freiburg können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Die aktuellen Qualitätsberichte werden nach behördlicher Freigabe hier eingestellt.

Universitätsklinikum Freiburg

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